MattR Geschrieben 22. Januar 2007 Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 das ist so nicht korrekt, wenn die Fortbildung als Sonderausgabe angesetzt wird ist sie bei 4000€ gedeckelt. Wenn man sie als Werbungskosten durchbekommt kann man Ausgaben in unbegrenzter Höhe ansetzen. Zu dem Thema gibt es eine Menge Richtlinien und Entscheidungen von Gerichten wo das ganze nun zuzuordnen ist. Aktuell geht die Tendenz (oh Wunder) wieder in Richtung Sonderausgaben was besonders angesichts der Fahrtkosten ab 2007 ganz massiv durchschlägt da nur noch Fahrten ab dem 21. Km und auch nur einfach analog zum §9X ESTG angesetzt werden dürfen. Würde man das ganze als Werbungskosten ansetzen wäre Hin- und Rückfahrt und ab dem 1. KM voll ansetzbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 22. Januar 2007 Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 Der Unterschied zwischen Werbungs- und Aus- und Weiterbildungskosten ist richtig. Ich habe bis inkl. 2004 auch alle Kosten ansetzen können. Scheinbar gibt es aber seitdem einen Gerichtsentscheid, der die Maßstäbe enger ansetzt, so dass man nicht mehr so leicht wie vorher alle Studienkosten ansetzen kann. Deshalb hier mein Hinweis. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 22. Januar 2007 Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 mir ging es mehr um die Grundsätzliche Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben (und natürlich auch noch außergewöhnliche Belastungen die spielen hier aber keine Rolle). Ich bin dieses Jahr auch mal auf meine Steuer gespannt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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