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Möglichkeiten gegen überhöhte Rechnung?


Noxy

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Hallo

Vielleicht weiss ja jemand was dazu:

Ich hab eine Bekannte, deren Eltern haben einen PC "Spezialisten" kommen lassen, weil die TK Anlage ab und zu Aussetzer hatte und das Internet nicht mehr ging (Ihre Eltern haben absolut keine Ahnung von PC etc.)

Der PC-Mensch hat erstmal die TK Analge und den Router für Defekt erklärt, eine neue TK Anlage installiert, einen neuen Router aufgebaut.

Soweit so gut, er hat dann:

- 102 Euro / Stunde abgerechnet + 25% Eilzuschlag, obwohl keiner etwas von eilig gesagt hat

- Eine TK Anlage mit DSL Modem und Routingfunktion eingebaut zusätzlich zum Router für 550 Euro, wobei eine TK Anlage im Preisbereich von 150 angemessen wäre.

- Den Router für 200% des EK Preises, eine Netzwerkkarte für 300% des EK Preises abgerechnet.

- Die angeblich defekten Teile zum Entsorgen mitgenommen.

- Das Internet ging danach nicht, weil er nicht in der Lage war die DSL Daten richtig anzugeben und hat ca. 50 Euro in der Warteschlage des DSL Anbieters verbraten.

Die Eltern haben in ihrem Unwissen ein Arbeitsprotokoll mit den ganzen Posten unterschrieben.

Insgesamt eine Rechnung von ca. 2000 Euro.

Hat man irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?

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Genau wird´s wohl nur der Anwalt sagen können.

Der wäre jedenfalls der erste, den ich damit belästigen würde.

So wie du das beschreibst ist das eine reine Abzocke gewesen und als unwissender Kunde muss ich mich doch auf die Empfehlungen verlassen können.

Zu den Teilen (also Router etc.), die kann er natürlich wie alles andere, was man über einen Kaufvertrag erwirbt innerhalb einer angemessenen Frist zurückgeben/umtauschen.

Wenn das ganze immer noch nicht funktioniert, dann hat der Dienstleister doch seinen teil der Vertrages nicht erfüllt, ergo kriegt er kein Geld.

So würd ich mir das jetz mal ausmalen, wie genau die rechtliche Grundlage ist sollte man den Fachmann fragen (siehe Anwalt).

edit:

Ich lass mich natürlich gern eines besseren belehren :-)

Grüße

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hmmh, ich frag mich gerade, ob das mein Nachbar war. :D

Der hatte eine fast identische Geschichte. Allerdings ohne neue TK-Anlage. Aber dafür auch 1000 € (für die Installation einer Fritz!Box)

Blöd ist, das sie das Arbeitsprotokoll unterschrieben haben. Was aber nichts heißen muß.

Ich würde die Rechnung vorerst nicht, oder nur unter Vorbehalt zahlen. Dann würde ich es mal den Verbraucherschutz melden. Er muß seine Preise ja auch rechtfertigen können. Und das kann er nicht, wenn er jetzt z.B. für eine Netzwerkkarte, die einen Wert von 5 € hat, mit 100 € abrechnet.

Dann gibts schon mal den § 138 BGB - Wucher

oder § 291 StGB

dazu auch § 305 ff. BGB

normalerweise lasst man sich eigentlich einen Kostenvoranschlag geben.

Er muß doch auch seinen Stundensatz vorher mitgeteilt haben?

Der ist ob mit oder ohne Zuschlag für meinen Geschmack auch ziemlich hoch.

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Hat man irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?

Unter Lehrgeld abhaken, weil:

- vorher kein Vergleichsangebot eingeholt ("Vergleich macht reicht" --> "kein Vergleich macht arm")

Jeder Anwalt freut sich natürlich, wenn seine Beratung und/oder weitere Dienstleistung gewünscht wird. Die ist aber vsl. nicht gratis.

Einzige Chance, die ich sehe: Deutlicher Anruf durch den Anwalt, bzgl. Nachverhandeln.

Nichtbezahlung der Rechnung führt auch zur Klage, da unterschriebener Arbeitsnachweis.

Unvorteilhafte Verträge machen ist nicht verboten. <-- So hart das auch klingt.

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so pauschalisiert kann man das nicht sagen.

Ich kann nicht ein Arbeitsprotokoll unterschreiben und dann hinterher eine Rechnung geliefert bekommen, die Waren beinhaltet, die überteuert abgerechnet wurden. Dann verlange ich das nächste mal auch für nen Router 250.000 € mit dem Kommentar, sorry du hast unterschrieben und mir gehört jetzt dein Haus :rolleyes:

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Unvorteilhafte Verträge machen ist nicht verboten. <-- So hart das auch klingt.

Dann gibts schon mal den § 138 BGB - Wucher

Ich glaube, Manitus Antwort erschlägt Deine.

Wie ich das in OrgaGP verstanden habe, ist der beschriebene Sachverhalt in meinen Augen Wucher und der Vertrag von daher anfechtbar. Am besten mal bei einer Verbraucherschutzzentrale anfragen, die kennen sich mit solchen Sachen bestimmt aus.

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Unter Lehrgeld abhaken, weil:

- vorher kein Vergleichsangebot eingeholt ("Vergleich macht reicht" --> "kein Vergleich macht arm")

Wie vergleichend kann man sein, wenn so jemand daheim steht und sagt, muss alles ausgetauscht werden und quasi gleich damit anfängt. Soll man dann sagen, ne geh erstmal wieder wir holen uns noch ein paar andere ins Haus? So einfach ist das auch nicht (mal von der Anfahrtsgebühr von ca. 100 Euro für ca. 20 km)

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Wie ich das in OrgaGP verstanden habe, ist der beschriebene Sachverhalt in meinen Augen Wucher und der Vertrag von daher anfechtbar.
Das dürfte wohl hier nicht eindeutig zu klären sein und ich bin mir fast sicher, dass auch vor Gericht durchaus verschiedene Ansichten hierzu existieren könnten. Wo fängt Wucher denn an? Im Rotlichtviertel zahlst du auch 50 EUR für eine Flasche Sekt und trotzdem wird's immer wieder gemacht.

Von daher: Entweder unter Lehrgeld verbuchen oder aber rechtlichen Beistand suchen. Dass das unter Umständen aber auch nur weiteres Geld kostet sollte klar sein.

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... rechtlichen Beistand suchen. Dass das unter Umständen aber auch nur weiteres Geld kostet sollte klar sein.

Ich würde das erstmal einem Verbraucherschutzverein vorlegen. Die haben auch Anwälte und sollten eigentlich weniger Kosten, wenn überhaupt.

Ansonsten kannst du beim Anwalt dem du am wenigsten misstraust ja mal anrufen (bzw. die Bekannten) und das dort schildern.

Oft beginnt der Erstkontakt am Telefon. Bei diesem Vorgespräch werden Sie dem Anwalt erst einmal sagen, worum es geht. Brauchen Sie zum Beispiel zunächst nur eine Rechtsberatung, oder geht es um einen Rechtsstreit, der möglicherweise vor Gericht ausgetragen werden muß?

Bei diesem Vorgespräch sollte Ihnen der Rechtsanwalt sagen, ob und wenn ja, auf welchem Weg Ihr Rechtsproblem gelöst werden kann und was in Ihrem Fall zu tun ist. Vielleicht erfahren Sie ja auch, daß ein Rechtsstreit völlig aussichtslos ist. Wenn dies eindeutig ist, brauchen Sie kein weiteres Beratungsgespräch, Sie sparen Geld.

Machen Sie den Anwalt unbedingt auch darauf aufmerksam, das Ihr Anruf erst einmal ein unverbindliches Vorgespräch sein soll und daß Sie hierfür noch nicht zahlen möchten.

Ansonsten kostet ein reines erstes Beratungsgespräch bis zu 190 Euro.

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