Joschuah Geschrieben 25. April 2001 Teilen Geschrieben 25. April 2001 Moin! Vor einiger zeit hatte ich hier gepostet, weil meine Firma irgendwie doch nicht ausbildet. Nun, das nicht immer alles nach (Ausbildungs-)Plan verläuft ist eine Sacher. Nur hat es die Grenze überschritten. Damals waren hier im Forum einige Dinge unklar. Daher einige Infos für andere in vielleicht derselben Situation: #1 Ich war bei der IHK, man erleuchtete mich und sagte, nur wenn ich fristlos kündige, gibt mir das die Chance im selben Ausbildungsberuf weiterzumachen. Eine normale Kündigung mit 4 Wochen Frist, ist dann angebracht wenn man den Ausbildungsberuf wechseln möchte, oder ganz aufhören, oder ... andererseits ist nämlich die alte Firma berechtigt einen zu verklagen. Wenn man also den alten Ausbuildunsgberuf weiterführ in einer anderen Firma, aber mit 4 Wochen regulärer Frist. #2 Der Grund zur fristlosen Kündigung muss ein "wichtiger" sein. Das genügt. Weiterhin wird im vertrag eine 2 Wochen Frist erwähnt. Das bedeutet NICHT, dass man nach eintreten des wichtigen Grundes nur 2 Wochen Zeit hat zu kündigen, wenn der wichtige Grund permanent ist. Die 2 Wochen beziehen sich auf das letzte zeitliche Auftreten des Grundes. Ok, ich hab's schnell runtergeschreiben. Wirkt vielleicht etwas wirr ... cu Joschuah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SpawnX Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Hi Joschuah! Ich spiele mit dem Gedanken auch meinen bisherigen Ausbildungsbetrieb den Rücken zu zukehren. Aber was ist ein "wichtiger" Kündigungsgrund? mfg SpawnX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joschuah Geschrieben 4. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 4. Mai 2001 Hallo! Also ein wichtiger Grund kann halt alles sein. Denke ich. Wenn zB Deine Freundin krank wird und sonstwo wohnt, wie alles andere auch. Als Azubi hat man da sehr gute Möglichkeiten. Und wenn der Betrieb nicht der wichtige Grund ist, sollte man so ziemlich alles möglich anführen können ohne das die Firma bockig wird. Sonst landet man halt bei einem Schiedsgericht, das der IHK angesiedelt ist. Aber wenn es wirklich wichtiges vorleigt ... hat man wohl gute Chancen. Gruss Joschuah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SpawnX Geschrieben 7. Mai 2001 Teilen Geschrieben 7. Mai 2001 @Poldi Sehr lustig... ich lache... @Joschuah Ob, mir das soviel weiter hilft... aber nichts für ungut. SpawnX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 7. Mai 2001 Teilen Geschrieben 7. Mai 2001 @Poldi ich auch. Sogar so sehr, dass ich Deinen Beitrag vor Lachen aus Versehen gelöscht habe. Siehe dies als Vewarnung an. Gruß Beagol Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datex Geschrieben 11. Mai 2001 Teilen Geschrieben 11. Mai 2001 @ SpawnX hi, also ein wichtiger kündigungsgrund ist z.B. wenn du umziehen mußt und deine ausbildungsstelle nicht mehr erreichen kannst. ein weiterer kündigungsgrund wäre auch, wenn du in einen ganz anderen ausbildungsberuf gehen möchtest. cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
overlord Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 @joschuah hi! ich wollte dir nur eins sagen: sei vorsichtig mit der fristlosen kündigung. meine freundin hat damals in ihrem ausbildungsbetrieb auch aus wichtigen gründen fristlos gekündigt. auch sie hat das auf anraten der ihk getan. ein paar wochen später gabs dann gewaltig ärger: ihr ex-chef hat sie und ihre kollegin (die auch gekündigt hat) verklagt. sie mußten dann beide eine geldstrafe zahlen, die eigentlich ihr ex-chef hätte bekommen sollen (!!!). da sie sich aber dagegen gesträubt haben "durften" sie das geld einer gemeinnützigen organisation spenden. grund: sie hätten den betrieb vorher abmahnen müssen! ist zwar lachhaft aber wir haben den ganzen ****** mitgemacht. ach ja: der mitarbeiter der ihk, der beiden geraten hatte zu kündigen, wusste in der verhandlung natürlich von nichts mehr. also sei vorsichtig was du machst. und erkundige dich nochmal genau. möglicherweise musst du auch erst eine abmahnung schreiben! [Anmerkung zur Veränderung des Beitrags durch den Mod in den priv. Nachrichten] [ 21. Mai 2001: Beitrag editiert von: Beagol ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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