fi-newbie Geschrieben 17. Januar 2007 Geschrieben 17. Januar 2007 Hallo zusammen, wenn die Ausbildung in der Mitte eines Monats endet, steht einem dann für den "angebrochenen" Monat Urlaub zu? Oder gibt's Urlaub nur für volle Monate? mfg newbie
Gast Geschrieben 17. Januar 2007 Geschrieben 17. Januar 2007 Nö. Der Anspruch wird laut BUrlG nach vollen Kalendermonaten bestimmt. Bsp: Kündigung zum 31. Januar: 1/12 Jahresurlaubanspruch. Kündigung zum 15. Februar: 1/12 Jahresurlaubsanspruch. Kündigung zum 28. Februar: 2/12 Jahresurlaubsanspruch.
Fliop Geschrieben 18. Januar 2007 Geschrieben 18. Januar 2007 ach du dickes ei.. das trifft sich jetzt aber schlecht!
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