Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Meine Firma hat drei Tage vor Weihnachten das Insolvenzverfahren beantragt, nun habe dadurch ein paar Fragen:

Wir haben auch noch bis Dezember unser Gehalt bekommen, aber der Insolvenzverwalter hat nun für Oktober, November und Dezember die Sozialbeiträge sich wieder zurück geholt....Darf er sowas? für mich entsteht dadurch doch ein Schaden oder??

Ausserdem sind wir alle noch nicht gekündigt bzw. freigestellt wie sieht es mit unserem Januargehalt aus?

Das Problem ist auch das man den Insolvenzverwalter nicht erreichen kann...

Hoffe mir kann jemand irgendwelche Tipps geben, wie ich mich verhalten soll...

Danke

Gruss

Marc

Geschrieben
Wir haben auch noch bis Dezember unser Gehalt bekommen, aber der Insolvenzverwalter hat nun für Oktober, November und Dezember die Sozialbeiträge sich wieder zurück geholt....Darf er sowas? für mich entsteht dadurch doch ein Schaden oder??

Was heißt denn zurückgeholt ? Und meinst du Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteil ?

Ausserdem sind wir alle noch nicht gekündigt bzw. freigestellt wie sieht es mit unserem Januargehalt aus?

Das sollte normal gezahlt werden.

Geschrieben

Ich weiss zwar nicht, wie er das geschafft hat, aber sei es drum.

Dir kann das erstmal egal sein, schliesslich ist dein AG fuer die Zahlungen verantwortlich, nicht du.

Geschrieben
Ich weiss zwar nicht, wie er das geschafft hat, aber sei es drum.

Dir kann das erstmal egal sein, schliesslich ist dein AG fuer die Zahlungen verantwortlich, nicht du.

Wenn der AG insolvent ist bringt es ihm ja auch sehr viel das der AG für die Zahlungen von Gehalt und Sozialbeiträge zuständig ist... :confused:

Vielleicht hat der Insolvenzverwalter schon Insolvenzgeld beantragt? Woher weißt du überhaupt das er die Sozialbeiträge zurückgeholt hat? Kannst nur versuchen dich beim Insolvenzverwalter oder vielleicht Arbeitsamt zu erkundigen.

MfG

Geschrieben
Er hat beide Teile zurückgeholt
Was bitteschön heisst zurückgeholt? Geld nicht überwiesen, vom Konto wieder abgebucht, mit der Waffe vor der Tür gestanden und die Herausgabe in bar verlangt, ....
Geschrieben

sobald der Insolvenzantrag vom zuständigen Verwaltungsamt genehmigt ist. Wird der Lohn vom Arbeitsamt übernommen. Dies gilt für die dauer der Insolvenz, also 3 Monate. Danach wird aus dem erwirtschaftetem Geld entschieden, ob der Laden noch rentabel ist oder nicht. Sollte es an Mangel an Masse zur Einstellung der Insolvenz kommen, dann bekommt ihr eine Kündigung und eine sofortige Freistellung. Somit dürft ihr alle samt auf Arbeitsamt. Aber davon wollen wir mal nicht ausgehen. Meist findet sich immer ein unbekannter Geldgeber, der einen Blick auf den Firmennamen oder Patente geworfen hat. Also noch gibt es kein Grund zur Panik.

Und falls du in der Ausbildung bist, noch weniger Grund zur Panik. Solltest du durch eine nsolvenz deinen Ausbildungsplatz verlieren, wird sich die IHK in zusammenarbeit mit dir um einen neuen Ausbildungsplatz kümmern. Zur Schule gehst du solange weiterhin. Und immer schön pauken, das macht es einfacher einen neuen Ausbildungsplatz zu finden.

Grüße

CrazyER

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...