Ragdalfius Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Tach auch, ich wurde neulich geblitzt mit meinem alten Firmewagen. Da ich die Firma verlassen musste habe ich auch keinen Zugrif mehr auf das Fahrtenbuch. Gestern trudelte dann ein schrieb ein, dass ich 25 Ocken zahlen soll. Das Nummernschild war aufgeführt aber kein Foto war dabei. Können die das einfach so ohne Foto einfordern? Was tun? Greetz Ragdalf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Majestix Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 du kannst zurück schreiben oder anrufen und sagen das du das nicht warst. falls die es doch behaupten sollen sie dir ein foto zuschicken. wenn du glück hast und 3monate rumgehen ohne das die sich nochmal melden etc. verfällt das ganze.. kannst also versuchen erstmal das foto anzufordern, wenn du es hast meldest dich wieder und sagst du bist das auf dem foto nicht oder kannst nicht erkennen wer das ist. dann müssen sie erstmal wen vorbei schicken der das kontrolliert oder zeugen finden die dich identidizieren etc... das soll aber kein tipp zu kriminellen machenschaften sein ich sag dir nur was rein gesetzlich erlaubt und möglich ist ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Kommt drauf an, wieviel Aufwand du dir antun möchtest, um die 25 Euro zu sparen...... Was sagt denn dein früherer Arbeitgeber dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 26. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 die haben noch nix gesagt. Ich erwarte auch nicht, dass die etwas sagen, da die sich auch schon mit meiner Arbeitsbescheinigung seit ca. 5 Wochen Zeit lassen... Wenn ich genau wüsste, dass ich es war, würde ich das ja nciht fragen und 25€ bezahlen. Aber ich bin mir hat nicht sicher, da ich meinen Wagen mal ne Zeitlang nicht hatte weil er zu ner Inspetion musste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Was sagt denn dein früherer Arbeitgeber dazu? Das würde ich nämlich sagen ist eher der Knackpunkt an der Sache. Wenns ein Firmenwagen gewesen ist wird das ja erstmal an die Firma gegangen sein und die werden dann wohl gesagt haben das du das warst aber nicht mehr da arbeitest, so dass das dann an dich geschickt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Verlang von Deiner Firma eine Kopie von der Seite im Fahrtenbuch wo die Fahrt auf die sich das Bußgeld bezieht aufgeführt ist. Gleichzeitig müsste bei dem Schrieb ein Zettel dabei gewesen sein mit dem Du Widerspruch einlegen kannst. Das machst Du und lässt Dir das Foto zuschicken. Dann ist die Sache recht schnell klar. Jedoch ohne Foto und ohne Kopie vom Fahrtenbuch würd ich gar nichts bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 war das früher mal nicht so, wenn man das Foto will, dann muß man auch extra dafür zahlen, bzw. ist dann der Betrag quasi etwas höher? Ich bin selber das letzte Mal vor 18 Jahren geblitzt worden. In deinem Fall würde ich aber auch erst mal Widerspruch einlegen. Das kann ja wirklich wer anderes gewesen sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Afaik nicht, denn das Foto wird ja als Beweis benötigt das du gefahren bist. Denn die Strafe ist ja nicht für den Halter sondern den Fahrer des Fahrzeugs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 öhm nein denk ich nicht. Oder war es früher wirklich anders. Es wird grundsätzlich immer erst der Halter herangezogen. Und wenn der behauptet, er ist nicht gefahren, dann kommt das Bild. Ist ja auch logisch. Woher sollten die auch wissen, wer hinterm Steuer sitzt. In nem Dorf würds noch funktionieren. Du, des is ja der Sepp, der do gfahrn is Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AlexS1980 Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Manchmal ist es auch so, dass wenn auf das erste Schreiben nicht reagiert wird, eine nochmalige Zahlungsaufforderung per Post zugestellt wird, wo dann das Foto als zusätzlicher Beweis beigelegt ist. Ach ja, es sind übrigens 3 Monate + 14 Tage; die 14 Tage sind der Postweg, der einkalkuliert wird! Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes ist die Sache verjährt! Weiß das so genau, weil ich früher mal jeden Tag mit Magenschmerzen in den Briefkasten schauen musste, ob entsprechende Post drinliegt Gruss Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 27. Januar 2007 Teilen Geschrieben 27. Januar 2007 öhm nein denk ich nicht. Oder war es früher wirklich anders. Es wird grundsätzlich immer erst der Halter herangezogen. Und wenn der behauptet, er ist nicht gefahren, dann kommt das Bild. Ist ja auch logisch. Woher sollten die auch wissen, wer hinterm Steuer sitzt. In nem Dorf würds noch funktionieren. Du, des is ja der Sepp, der do gfahrn is Ja klar aber dafür brauchen sie ja dann das Bild um entweder zu Beweisen das der Halter doch gefahren ist oderum herauszufinden wer es sonst war Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 27. Januar 2007 Teilen Geschrieben 27. Januar 2007 ich meinte eigentlich, das Bild haben sie ja sowieso. Nur wenn sie es verschicken müssen, dann verlangen sie dafür extra. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melkor Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 Ach ja, es sind übrigens 3 Monate + 14 Tage; die 14 Tage sind der Postweg, der einkalkuliert wird! Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes ist die Sache verjährt! Das war vllt früher mal so, aber heute kann man afaik auch nach dem Ablauf der 3 monatigen Frist noch belangt werden. Habe jetzt keinen Beleg durchs Gesetz da, aber sowas meinte mein Fahrlehrer vor 2 Jahren mal. Bin mir diesbezüglich allerdings nicht 100 % sicher Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goos Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 ich meinte eigentlich, das Bild haben sie ja sowieso. Nur wenn sie es verschicken müssen, dann verlangen sie dafür extra. Haengt vielleicht auch an der Anzahl der Abzuege die man bestellt? Goos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 wenns Bild gut ist bitte einmal in Postergröße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 ich könnte ja fast wetten das man noch viel särter bestraft wird wenn die das gefühl haben das man da "spaß" macht (also gewisse gesten aus dem fenster in richtung blitzer oder sowas^^) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 tja, meine 18 jährige Letztblitzkarriere habe ich wohl heute gebrochen. Bin mir aber nicht sicher, ob es nicht doch mein linker Nachbar war, der grad überholen wollte. Mal sehn, ob ein Bildchen kommt. BTW, es war ja ein Leihauto, weil meiner in die Werkstatt mußte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 ich könnte ja fast wetten das man noch viel särter bestraft wird wenn die das gefühl haben das man da "spaß" macht (also gewisse gesten aus dem fenster in richtung blitzer oder sowas^^) Es ist ja nicht so, als ob es im Straßenverkehr nur den Bußgeldkatalog gäbe. (Auch wenn dieser Irrglaube sich hartnäckig zu halten scheint) Bei "gewissen Gesten" könnte neben dem Bußgeldbescheid ein zweiter amtlicher Brief im Kasten liegen, wo es dann um §185 StGB (Beleidigung) geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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