fi-newbie Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Hallo zusammen, ist es richtig, dass das Projekt nicht vor Genehmigung durch die IHK durchgeführt werden darf? Andererseits lese ich aber auch, dass es egal ist wann es durchgeführt wurde. Was stimmt denn nun? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Dem Prüfungsausschuß ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen.Start also erst nach der Genehmigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 27. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2007 Also ich hab das "Handbuch zur Anschlußprüfung IT-Berufe" vom Winklers Verlag Und da steht eben drin, dass das Projekt auch vor dem Projektantrag durchgeführ werden kann (Seite 86)... Dewegen bin ich mir jetzt unsicher. mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Januar 2007 Teilen Geschrieben 27. Januar 2007 Du hast Buch vs. Verordnungstext, das dürfte die Unsicherheit doch ausräumen, oder? bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 27. Januar 2007 Teilen Geschrieben 27. Januar 2007 Das Projekt muss formal abgeleht werden, wenn das Projekt "nachweislich" vor dem angegebenen Datum begonnen wird. Das ist exakt so verbindlich wie man in der Ortschaft 50 fahren muss und für Omis im Bus aufsteht. Hab ich mich deutlich ausgedrückt ? :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 27. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2007 Bei und hat eine ehemaliger Azubi das Projekt bereis vor Antragstellung durchgeführt und dies auch so im Projekt kenntlich gemacht. Aber ich werde mich an die Verordnungstexte halten... wollte mich nur nochmal absichern. mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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