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Geschrieben

Hallo zusammen,

ist es richtig, dass das Projekt nicht vor Genehmigung durch die IHK durchgeführt werden darf? Andererseits lese ich aber auch, dass es egal ist wann es durchgeführt wurde. Was stimmt denn nun?

mfg

newbie

Geschrieben

Also ich hab das

"Handbuch zur Anschlußprüfung IT-Berufe" vom Winklers Verlag

Und da steht eben drin, dass das Projekt auch vor dem Projektantrag durchgeführ werden kann (Seite 86)...

Dewegen bin ich mir jetzt unsicher.

mfg

newbie

Geschrieben

Das Projekt muss formal abgeleht werden, wenn das Projekt "nachweislich" vor dem angegebenen Datum begonnen wird.

Das ist exakt so verbindlich wie man in der Ortschaft 50 fahren muss und für Omis im Bus aufsteht.

Hab ich mich deutlich ausgedrückt ? :mod:

Geschrieben

Bei und hat eine ehemaliger Azubi das Projekt bereis vor Antragstellung durchgeführt und dies auch so im Projekt kenntlich gemacht.

Aber ich werde mich an die Verordnungstexte halten... wollte mich nur nochmal absichern.

mfg

newbie

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