Hunduster Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Hallo zusammen, heute sprach mich ein Freund an; Er hat ein einjähriges Praktikum in der IT Abteilung einer Firma absolviert, welches von der IHK geleitet wurde. Dadurch hat der seinen Betrieblichen Teil des Fachabiturs erreicht. Nun, da er keine Ausbildungsstelle hat und die Firma selber nicht ausbildet, hat man ihm nun angeboten um ein halbes Jahr zu verlängern bis zum 30.06.07. Nun wollte er sich letztens Urlaub nehmen als man ihm mitteilte das er keinen Anspruch mehr auf Urlaub hat, da er ja jetzt ein freiwilliges Praktikum macht. Hat einer von Euch Ahnung, ob dies überhaupt rechtens ist? Er verdient nach wie vor ca. 200€ und Arbeitet voll also ca. 8-9 Stunden am Tag. Für mich klingt dies nach einer sehr billigen Arbeitskraft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 Tja. Muss er wissen. Guck mal, was du als Praktikant alles darfst und nicht. Praktikanten dürfen nicht wie festangestelle arbeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 tjoa. sowas nennt man Ausbeutung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bruno-haren Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 Google hilft quelle: http://www.fairwork-verein.de/ Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer, also auch „Praktikanten“, einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1) von mindestens 24 Werktagen (Mo-Sa) pro Jahr (§ 3), allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (sog. „Wartezeit“; § 4 BUrlG). In dem Fall, dass das Arbeitsverhältnis kürzer als sechs Monate dauert (die Wartezeit also nicht abgelaufen ist) (§ 5 I ), entsteht ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs, also mindestens 2 Tage pro vollen Monat des Bestehens der Arbeitszeit. Diese Vorschriften sind nach § 13 im Großen und Ganzen unabdingbar! Abweichungen sind auch nur durch Tarifverträge möglich. Als Praktikant kann übrigens durchaus in eine Gewerkschaft eintreten, die einen dann in der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunduster Geschrieben 29. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 HI danke für die Antworten ich hatte heute mit der Anwältin des Hauses gesprochen die mir dies bestätigt hat!:marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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