Tachyoon Geschrieben 27. Januar 2007 Teilen Geschrieben 27. Januar 2007 Hallo zusammen. Ordnung ist das halbe Leben - ich habe offenbar die andere Hälfte... Beim Durchsehen meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich mein Original-Abiturzeugnis gar nicht mehr habe. Das was ich dafür hielt, ist lediglich eine beglaubigte Fotokopie. Nun kann ich aber wahrscheinlich keine Kopie von der beglaubigten Kopie machen. Zwar würde ich keine Noten damit fälschen, aber die Beglaubigung, die ja vorne drauf steht. Denn dann ist es ja nur noch eine (unbeglaubigte) Kopie der beglaubigten Kopie. Wo kriege ich denn jetzt wieder mein Original-Zeugnis her, um damit normale Fotokopien machen zu können? Schule? Ordnungsamt? Oder mit der beglaubigten Kopie weitere dieser Art herstellen lassen? Auf jeden Fall will ich nicht meine letzte (beglaubigte) Kopie aus den Händen geben, ohne wieder ein Original zu haben (oder es vorher doch noch wiedergefunden zu haben). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 27. Januar 2007 Teilen Geschrieben 27. Januar 2007 ich würde mal bei der Schule nachfragen. Sowas wird zwar denk ich nicht gespeichert, aber anhand deiner begl. Kopie, werden sie sicherlich ein neues ausstellen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deano Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 zeugnisse sind ja dokumente. und wenn ich jetzt sagen wir mal mein ausgestelltes zeugnis ein wenig pimpen würde (nen paar 1er mehr oder so), wer könnte dann beweisen, dass die noten nicht stimmen? ich habe mal gehört, dass man zwar kein original mehr bekommt, aber eine abschrift des zeugnisses, was die afaik 10 jahre in der schule vorhalten müssen. bitte um feedback ob das so stimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 29. Januar 2007 Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 @deano, noch etwas heftiger. Siehe hier: Schulrecht - Aufbewahrungsfristen Punkt 4. über Abschlußprüfungen, Abgangs- und Abschlußzeugnisse a) Prüfungsarbeiten 5 Jahre Reifeprüfungsarbeiten 40 Jahre Sofern die Schulen keine eigene Sammlung von Reifeprüfungsarbeiten haben, sind sie danach dem Landesarchiv anzubieten. (die Entwürfe dazu) 1 Jahr c) Prüfungsniederschriften und -akten 10 Jahre d) Zensurenlisten, Zeugnisentwürfe und Prüfungsergebnisse 40 Jahre Also Deine Notenliste der Abschlussprüfung ist 40Jahre lang aufzubewahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 1. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Danke sehr. Werde dann mal bei meiner alten Schule anfangen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 @deano, noch etwas heftiger. Siehe hier: Schulrecht - Aufbewahrungsfristen Bildung ist Ländersache, somit kann ich deine Quelle maximal für SH bestätigen. (Ich gehe aber einfach mal von ähnlichen Fristen in anderen Bundesländern aus.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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