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Berichtsheft und zulassung zur Prüfung??


IT-MENSCH

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Hallo ich wollte mal fragen was passiert wenn mein Ausbilder mein Berichtsheft nicht unterschreibt?? Kann ich dann nicht an der Prüfung teilnehmen?? Kann ich auch als Privatperson eine Prüfung zum Informatikkaufmann machen?? Was kostet denn so etwas??? Mein Vertrag läuft 1.11.01 aus !! Muss ich die Prüfung dann selber bezahlen ??

:rolleyes::o:(:rolleyes::o:( :eek:

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Also jetzt mal langsam! Ja das mit dem Berichtsheft stimmt! Ein korrekt geführtes, vom Ausbilder unterschriebenes Berichtsheft, ist ein Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung! Also solltest Du schauen, dass Du das Teil jetzt langsam mal fertig bringst! Wenn Dein Ausbilder im Urlaub ist, wie Du in nem anderen Thread mal geschrieben hast, dann gibt es immer ne Vertretung, die auch die Befugnis hat, Dein Berichtsheft zu unterschreiben! Das Dein Ausbildungsvertrag zwangsläufig am 1.11. endet wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln! Soweit ich weiß, endet ein Ausbildungsvertrag erst dann, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, sprich Du Deine Abschlussprüfung bestanden hast! Wirst Du jetzt nicht zugelassen, dann kannst Du es ja in nem halben Jahr nochmal versuchen! Und solange müßte sich Dein Ausbildungsvertrag eigentlich automatisch verlängern! Bei der Sache bin ich mir aber nicht 100% sicher! Bin also für jede weitere Meinung zu dem Thema offen! :rolleyes:

Bis denn

Zornas

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 17. August 2001 11:32: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Zornas ]</font>

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Also zum Thema Berichtsheft...

Bei der Prüfung mußt du das Berichtsheft nur vorlegen, wenn es ausdrücklich in der Einladung steht. (War bei mir z.B. nicht der Fall und es wollte auch niemand sehen)

Falls du das Berichtsheft nicht dabei hast, obwohl es ausdrücklich verlangt war, bzw. es nicht unterschrieben ist, dann ist das auch kein Problem, weil du dann das Berichtsheft nachreichst. Bekommst von der IHK nen Termin gesetzt bis wann du das BH dann nachreichen mußt.

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Also ne Freundin von mir hat auch ca. 2 Monate vor ihrer Abschlußprüfung in ihrem Betrieb aufgehört (hat gekündigt) und die Prüfung trotzdem geschrieben, die mußte aber nichts selber zahlen! Frag doch mal beim Arbeitsamt nach, die können dir da sicher genauere Auskunft geben!

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