areosol Geschrieben 29. Januar 2007 Geschrieben 29. Januar 2007 Hallo an alle, habe nach eine kurzen Auszeit wieder ein Arbeitsplatz gefunden. Habe nun den Arbeitsvertrag bekommen. EIns ist mir nicht ganz klar. Und zwar steht, dass das Bruttogehalt Überstunden und Arbeiten an Samstagen, SOnn- und Feiertagen abdeckt. Heißt ja, das Überstunden nicht bezahlt werden. Heißt das aber auch gleich, das ein Freizeitausgleich nicht möglich ist ? danke Zitieren
Beelzebub Geschrieben 29. Januar 2007 Geschrieben 29. Januar 2007 hmm ich bin kein jurist aber für mich hört sich das genau danach an... Zitieren
bruno-haren Geschrieben 29. Januar 2007 Geschrieben 29. Januar 2007 hmm denke, das geht um das grundsätzliche arbeiten an solchen Tagen, und das diese dann mit dem bruttogehalt abgeglichen werden. Heisst also, das du keine Wochenendzulagen usw zu erwarten hast. Solange du durch diese arbeiten nicht deine wochenstunden überschreitest, bekommst du auch keine Überstunden. Die Überstunden müssten dann in einen extra Punkt nochmal erwähnt werden. Zitieren
ITwork Geschrieben 29. Januar 2007 Geschrieben 29. Januar 2007 hmm denke, das geht um das grundsätzliche arbeiten an solchen Tagen, und das diese dann mit dem bruttogehalt abgeglichen werden. Heisst also, das du keine Wochenendzulagen usw zu erwarten hast. Solange du durch diese arbeiten nicht deine wochenstunden überschreitest, bekommst du auch keine Überstunden. Die Überstunden müssten dann in einen extra Punkt nochmal erwähnt werden. Warum noch mal extra erwähnen? Wenn da steht: Und zwar steht, dass das Bruttogehalt Überstunden und Arbeiten an Samstagen, SOnn- und Feiertagen abdeckt. Dann ist das doch recht eindeutig das mit dem Gehalt bereits alles abgedeckt ist was kommen kann. Es gibt weder Extra-Bezahlung noch Freizeitausgleich. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 29. Januar 2007 Geschrieben 29. Januar 2007 so sehe ich das leider auch. Mal sehn, was bimei dazu sagt Zitieren
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