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Kündigung vs. Aufhebungsvertrag


Zylinder

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Hallo Leute,

ich möchte das Unternehmen verlassen, in dem ich z.Z. eine betriebliche Umschulung mache. Situation: 19 Jahre alt, Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker(AE) und wohne in Hessen.

Mein Chef bietet mir einen Aufhebungsvertrag an. Er möchte mich nicht kündigen, da er Angst hat, ich könnte gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehn!

- Haltet ihr es für sinnvoll den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?

- Was ist der Unterschied ob ich selbst Kündige, oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?

- Die 20 Überstunden und 3 Urlaubstagen vom letzten Jahr, werden wohl dann verfallen, oder?

Vielen Dank!!!! Gruß, Micha

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- Wer ist Träger der Umschulung (Finanzierung)?

->>>> der Betrieb alleine!

- Willst Du die Umschulung woanders fortsetzen oder eine neue beginnen?

->>>> Werde erstmal Zivildienst leisten

- Hast Du einen Job oder müsstest Du Dich arbeitssuchend melden und ALG o.ä. beantragen?

->>>> Zilvildienst ab 01.03 / 01.04, also max. 1-2 Monate Arbeitslos.

Danke für die Hilfe!

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Wenn man schon etwas in der Hinterhand hat (unterschriebenen Vertrag anderswo - keine rein mündliche Zusage), dann ist der Aufhebungsvertrag die "schönere" Wahl, weil dazu beide Parteien gehören. Eine Kündigung hat immer einen etwas schlechten Beigeschmack, weil die meist von einer Seite ausgeht. In jedem Fall würde ich allerdings darauf drängen, ein Arbeitszeugnis selbst vorlegen zu dürfen und ein entsprechendes auch aufzulegen.

Sollte aber noch nichts sichereres vorliegen und evtl. ALG anstehen, dann auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen und die Kündigung bevorzugen, sonst wird nichts gezahlt.

Ansonsten würde ich mal (ohne Namen zu nennen) einfach mal im Arbeitsamt versuchen einen an der Strippe zu bekommen und direkt zu Fragen, ob es für Dich zum Nachteil wäre, wenn Du den Aufhebungsvertrag vorziehst, den Zivildienst leistest und danach evtl. Leistungen beanspruchen müßtest - in diesem Fall bin ich mir nicht ganz sicher. Sollte das kein Problem darstellen und Du die 1-2 Monate so über die Runde kommen können würde ich an Deiner Stelle immer noch den Aufhebungsvertrag bevorzugen, weil der bei späteren Bewerbungen besser aussieht, als einmal gekündigt worden zu sein.

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und es gibt noch etwas drittes, den Abwicklungsvertrag.

Der jedoch eigentlich immer eine Kündigung ist, nur in diesem wird geregelt, wie die Kündigung vonstatten geht.

Bei mir wars so, das z.B. drinstand,

Werde gekündigt.

AG zahlt, xxxxx€ Abfindung, Bewerbungstraining und bin bis zum xx.xx. freigestellt.

AN aktzeptiert und geht nicht gerichtlich gegen AG vor.

Diese werden im allgemeinen von den AAs aktzeptiert. Da die Kündigung bei nicht unterschreiben ja nicht gegenstandslos ist, sondern dann eben nach geltendem Recht abgewickelt wird.

Ansonsten, bei einem Aufhebunngsvertrag muss das AA vorher bescheidwissen und zustimmen, ansonsten gibts erstmal nix von denen.

Und wie mein Vorposter geschrieben hat, Kündigung ist immer mit einem Beigeschmack behaftet.

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Grundsätzlich ist der Aufhebungsvertrag zu wählen. Eine Kündigung muss nur vom Arbeitgeber akzeptiert werden, wenn du den Ausbildungsberuf gänzlich aufgibst. Solltest du irgendwann erneut eine Ausbildung in einem vergleichbaren Beruf machen, kann der Ausbildungsbetrieb DICH regresspflichtig machen!

Beachte, dass du weder bei der Kündigung noch bei der Auflösung Anspruch auf Arbeitslosengeld hast!

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Eine Kündigung muss nur vom Arbeitgeber akzeptiert werden, wenn du den Ausbildungsberuf gänzlich aufgibst. Solltest du irgendwann erneut eine Ausbildung in einem vergleichbaren Beruf machen, kann der Ausbildungsbetrieb DICH regresspflichtig machen!

Es handelt sich hier um eine "Umschulung"!

Und bitte solche Aussagen (Regresspflicht bspw.) durch Quellen belegen.

bimei

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Und bitte solche Aussagen (Regresspflicht bspw.) durch Quellen belegen.

BBiG §23 (zusammengefasst): Wird das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit gelöst, so können Ausbildende oder Azubis Ersatz des Schadens erlangen, so nicht §22 Abs 2 Nr 2 greift (in dem steht, dass das Ausbildungsverhältnis vom Azubi nur gekündigt werden darf, wenn er die Ausbildung aufgibt oder einen anderen Beruf zur Ausbildung wählt)

EDIT: Achso, Umschulungen unterliegen ebenfalls diesen §§, siehe dazu BBiG §1

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