fi-newbie Geschrieben 30. Januar 2007 Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 Hallo zusammen, darf man sich als Azubi während der Arbeitszeit auf die Abschlußprüfung vorbereiten? Gibt es hier welche von euch, die das dürfen? Meine Situation ist die, dass es oftmals nix zu tun gibt. Bzw. das was es gäbe darf ich nicht machen (auch wenn ich es fachlich gesehen ohne Probleme könnte). Ich weiß, man kann sich selber fortbilden, Tutorials lesen usw. Aber jetzt wo ich kurz vor der Prüfung stehe, würde ich Zeit halt gerne für die Prüfungsvorbereitung nutzen. Ist da was gegen zu sagen? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m4niac Geschrieben 30. Januar 2007 Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 Also mir wurde vom Chef pers. gesagt das ich auf Arbeit lernen soll und dafür keinen Urlaub nehmen muss. Musste das natürlich noch mit meinem Ausbilder abklären. Frag einfach mal deinen Chef! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelPaddy Geschrieben 30. Januar 2007 Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 Hi, Du beschäftigt Dich während Deiner Arbeitszeit bereits mit Tutorials und ähnlichem, hab ich das richtig verstanden? Dann wird Prüfungsvorbereitung erst recht kein Problem sein. Deine Prüfung ist fester Bestandteil Deiner Ausbildung. Die Vorbereitung darauf fällt somit auch in deine Arbeitszeit. Genau so wie das führen des Berichtsheftes (macht man ja auch nicht zuhause) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coincidence Geschrieben 30. Januar 2007 Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 In der Regel ist es doch so, dass der Betrieb dir generell ein paar Tage stellen muss, an denen du dich im Betrieb auf die Prüfung vorbereiten kannst. Ich glaube, es waren drei Tage, aber ich bin unsicher. Ansonsten sollte das doch gar kein Problem sein, wenn du dich während der Arbeit ohnehin in alle möglichen Dinge einarbeitest. Frag im Zweifelsfall deinen Chef einfach mal, wie er das sieht - wenn er sagt, dass das nicht geht, biete ihm einen Kompromiss an, dass du vielleicht täglich ein oder zwei Stunden im Betrieb lernen kannst. Bei uns war's damals sehr kulant, wir waren zu siebt und hatten noch tagelang Urlaub abzubauen, das wurde aber mit Verzichtserklärungen geregelt, weil uns allen klar war, dass bei unserer Prüfungsvorbereitung nichts rumkommt, wenn wir zuhause lernen. Also haben wir uns jeden Tag in der Firma getroffen, mal früher, mal später, haben gelernt oder uns in kleinen Zirkeln Dinge angeeignet, die manche von uns noch nicht völlig beherrschten. War gut, muss man klar sagen. Coincidence Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disciple Geschrieben 30. Januar 2007 Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 Die Antwort liegt schon im von dir falsch gewählten Begriff. Das Gesetz sagt eindeutig, dass Azubis keine "Arbeitszeit" sondern nur "Ausbildungszeit" haben. Daher sollte deine gesamte Zeit in der Firma direkt oder indirekt der Prüfungsvorbereitung dienen (ja, ich weiß, dass die Realität anders aussieht). Ich kann dir nur empfehlen, deinen Ausbilder zu fragen, ob es ihm Recht ist, wenn du dich in den Leerlaufzeiten mit dem Berufsschulstoff beschäftigst. Mit Gesetzen und Verordnungen rumzuargumentieren, bevor man einfach mal freundlich gefragt hat, ist nicht unbedingt förderlich für das Betriebsklima. Ich als Ausbilder kann dir sagen, dass es mir persönlich bedeutend lieber ist, wenn meine Azubis sich mit Lehrstoff beschäftigen, als auf userfriendly rumzusurfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 31. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Hallo nochmal, also mit Tutorials darf ich mich offziell nicht beschäftigen. Mache das nur, wenn der Ausbilder nicht da ist. Man darf sich nicht fremdbeschäftigen, nichtmal mit der im Haus angewendeten Programmiersprache (z.B. Selbststudium in Java usw. ist nicht erlaubt). Ich muss mir extra für die AP 2 Wochen Urlaub nehmen. Wenn ich fragen würde, ob ich in Leerlaufzeiten für die Prüfung lernen darf, käme als Antwort mit Sicherheit "es gibt immer was zu tun", d.h. auch wenn es völlig sinnlose Aufgaben wären, ich müsste sie machen. Hauptsache ich mache nichts Fremdes (in dem Fall Lernen für meinen Abschluß). Ich werde nach der Ausbildung die Firma verlassen, weshalb es mir eben wichtig wäre, die Zeit sinnvoll zu nutzen, um vielleicht meine Note zu verbessern und später bessere Chancen auf nen Job zu haben. Was kann ich tun, wenn die Firma mir das Lernen nicht erlaubt? Gibt es gesetztliche Verordnungen darüber? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disciple Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Hallo, im BBiG §14.1 steht: Ausbildende haben dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann Hat folgende Konsequenz: wenn du das Gefühl hast, dass vom Betrieb die Ausbildungsinhalte nicht ausreichend vermittelt wurden, solltest du darauf bestehen, dass dies nachgesteuert wird. Ist das nicht der Fall, suchst du am besten direkt Unterstützung bei der zuständigen IHK. Dort sitzen Experten, die kompetentere Aussagen machen können und auch direkt auf den Betrieb einwirken können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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