Surfer007 Geschrieben 30. Januar 2007 Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 Hallo! Mich interessiert mal folgende Sache: Ich mache jetzt eine Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration. Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr. Doch seit Ende November 2006 bis jetzt bin ich krank geschrieben! 1) Da mehr als 6 Wochen krank, habe ich Anspruch auf Krankengeld: Was bekommt man da ungefähr? 2) Mein Arbeitgeber hat mir nun diese Woche Zeit gegeben, mich zwischen 2 Sachen zu entscheiden: a) Ich unterschreibe ein Auflösungsvertrag, bis August 2007, bis ich halt wieder gesund bin. Danach werden die mich im August dieses Jahres wieder einstellen (schriftliche Bestätigung darüber wird mir ausgehändigt!) Ich gehe ab Montag, den 5. Februar 2007 wieder zur Arbeit und MUSS 2 Monate nicht krank sein, keinen einzigen Tag! Ich fühle mich jedoch noch nicht 100% gesund und Kollegen aus der Abteilung sind von mir richtig enttäuscht (weil ich mich nicht zwischendurch gemeldet habe usw...) und brauchen halt Zeit davon weg zu kommen. Ersten Block vom 2. Jahr hab ich zum Teil verpasst und den zweiten Block komplett. Habe jedoch theoretische Vorkenntnisse aus meiner ersten, schulischen Ausbildung als Techn. Assistent für Informatik. Was soll ich jetzt machen??? Zu was entscheiden?? Welche Konsequenzen hat denn dieser Auflösungsvertrag für mich? Bekomme ich da weiterhin Krankengeld und/oder Arbeitslosengeld I (hab ja die schriftliche Bestätigung, dass ich ab August wieder einsteige)?? Vielen Dank für eure Erfahrungen, Tipps und Antworten im Voraus! Surfer007 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 30. Januar 2007 Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 Arbeitslosengeld sollte es ohne Sperrzeit geben, da ja mit der Krankheit ein Grund dafür spricht. Allerdings frage ich mich eher, ob du dann deine Ausbildung im Herbst wieder weitermachen kannst (zu bimei schiel ) Krankengeld sind 70% des letzten Brutto-, aber höchstens 90% des letzten Nettoeinkommens. Ich verstehe nur deinen Arbeitgeber nicht. Was sollte ihm das bringen, wenn du nicht weiter bis August Krankengeld beziehst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Surfer007 Geschrieben 30. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 @Manitu71 Warum denkst du, dass ich die Ausbildung im Herbst nicht weitermachen werde?? Wenn ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, bekomme ich dann kein Krankengeld mehr, sondern nur Arbeitslosengeld I ? Und wenn ich den Auflösungsvertrag nicht unterschreibe, könnte ich ja das Krankengeld weiterhin bekommen, halt bis August 2007, und der Arbeitgeber hätte doch keine Nachteile, oder? Gruß, Surfer007 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Der AG nicht, aber du. Paragraf 22, Absatz Zwei des Berufsbildungsgesetzes: Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Somit wäre der FISI für dich erledigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Hallo, sorry, aber auch wenn es für Deinen Arbeitgeber sicher nicht toll ist dass Du krank bist, ist das kein Grund für eine Kündigung (rechtlich gesehen zumindest). Ein Auflösungsvertrag nusst Du NICHT unterschreiben wenn Du das nicht willst, und solange Du krank geschrieben bist braucht Du auch NICHT arbeiten gehen. Der Betrieb kann Dich in diesem Fall zu NICHTS zwingen. Kannst Du denn absehen wann Du wieder gesund bist? Willst Du Deine Ausbildung fertig machen? Du bekommst nach dem Auflösungsvertrag sicher auch nur Krankengeld, allerdings Krankengeld berechnet auf das was Du als Arbeitslosengeld 1 bekommen würdest. Ich verstehe den Arbeitgeber da allerdings auch nicht. Er hat jetzt keine Kosten mehr für Dich, weil er aus der Lohnfortzahlung raus ist. Den einzige Grund für den Auflösungsvertrag würde ich darin sehen dass er Dich loswerden will. Denn hast Du den unterschrieben seid Ihr beide vertraglich nicht mehr aneinander gebunden. Und selbst wenn er Dir schriftlich zusichert Dich ab einem bestimmten Termin wieder auszubilden, heißt dass nicht dass er diese Bestätigung nicht wieder rückgängig macht, und zudem würde dann ja auch ein neuer Vertrag zustande kommen, in dem es dann auch wieder eine Probezeit gibt, und da kann er Dich ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich würde mich auf den Auflösungsvertrag nicht einlassen - es sei denn Du möchtest den betrieb wechseln. LG Sabine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SAHM-NA Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Dein Arbeitgeber will dich loswerden. Da er aber keinen Kündigungsgrund hat -> greift er zu einer List. Aufhebungsvertrag -> mit garantie später wieder in neu eingestellt zu werden -> folge daraus -> neue Probezeit -> in der Probezeit kann er dich kündigen ohne Grund. So würde ich das mal interpretieren. Gesetzlich ist eine Probezeit vorgeschrieben. Ich vermute also, dass es so laufen soll. Die haben wohl einfach keinen Bock auf einen Azubi, der mehr krank ist als Gesund. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 sorry, aber auch wenn es für Deinen Arbeitgeber sicher nicht toll ist dass Du krank bist, ist das kein Grund für eine Kündigung (rechtlich gesehen zumindest). Juristenantwort Nummer 1: Das kommt drauf an. >Klick< Dein Arbeitgeber will dich loswerden.Nicht Arbeitgeber, Ausbilder. Einen Azubi wird man nunmal nicht so leicht los wie einen normalen Angestellten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Was wollte er denn tun, wenn du da wärst und dann in den 2 Monaten mal krank wärst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ybnA Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Hallo, ich warne vor Aufhebungsverträgen, denn da dies freiwillig unterschrieben von Dir wird, bekommst Du wohl bei der Arbeitsagentur eine Sperre des Arbeitslosengeldes bis zu drei Monaten. Das Problem ist in der Zeit dann auch Dein Krankenversicherungsstatus - ich würde mich definitiv nicht auf den Aufhebungsvertrag einlassen. Such mal nach "Aufhebungsvertrag" und "Sperre" in der Suchmaschine Deines Vertrauens. Ein Treffer Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zieht in der Regel eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach § 144 SGB III für mehrere (derzeit in der Regel zwölf) Wochen nach sich. Damit soll berücksichtigt werden, dass der Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag abschließt, das Risiko der Arbeitslosigkeit selbst (mit-) herbeigeführt hat. Und wie die Vorredner schon schrieben, für den Arbeitnehmer ist es vielleicht ein bequemer Weg Dich einfach loszuwerden. Sprich mal mit Deiner zuständigen IHK, falls vorhanden mit Eurer JAV oder Eurem Betriebsrat und notfalls mit einem Rechtsberater. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelPaddy Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Somit wäre der FISI für dich erledigt. In diesem Punkt stimme ich nicht mit dir überein. Wir hatten vor kurzem (am Montag) genau diese Diskussion mit unserem Dozenten beim AdA Kurs. Er hat uns glaubhaft versichert, dass eine Ausbildung bei einem anderem Betrieb ebenfalls als "andere Berufstätigkeit" gilt. Auf Rückfrage, ob es denn auch der gleiche Ausbildungsberuf sein darf, hier also der FiSi, hieß es, das auch dies kein Problem darstellt. Hast du zu diesem Punkt vielleicht weiterführende Infos (Gerichtsurteile o.Ä.)? Mich interessiert dieser Punkt sehr aber ich habe noch nichts entsprechendes gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 In einem solchen Fall wird die Berufsausbildung nicht aufgegeben, sondern in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortgeführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Surfer007 Geschrieben 31. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Also ich habe mich bei der Agentur für Arbeit (Leistungsabteilung) erkundigt: Wenn ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, bekomme ich 100% 3-monatige Sperrzeit, auch in meiner Situation! Die Frau aus der Leistungsabteilung hat mir noch gesagt, dass ich meinem Arbeitgeber sagen soll, dass der Ausbildungsverhältnis einfach mal weiterhin formäl bestehen bleiben soll, denn mein Arbeitgeber bezahlt mir und für mich ja sowieso nichts. Nur mein Beschäftigungsverhältnis soll erstmal ruhen lassen, bis ich wieder gesund bin. Wenn das so wird, dann bekomme ich auch Arbeitslosengeld I , bis ich wieder gesund bin. Und dann muss halt mich der Arbeitgeber wieder weiterhin beschäftigen. Also dank meiner Erkundigung und euren Antworten werde ich den Auflösungsvertrag definitiv nicht unterschreiben! Denn, wie gesagt, wenn ich den Vertrag auflöse, dann habe ich nur Nachteile: 1. Überhaupt kein Geld, und das 3 Monate lang. 2. WENN sie mich ab August einstellen werden, dann kommt ja wohl die Probezeit dazu. So können sie mich gleich nach 2. Tag ohne Grund kündigen. Und dann stehe ich ohne alles! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Arbeitslosengeld sollte es ohne Sperrzeit geben, da ja mit der Krankheit ein Grund dafür spricht. Allerdings frage ich mich eher, ob du dann deine Ausbildung im Herbst wieder weitermachen kannst (zu bimei schiel ) Krankengeld sind 70% des letzten Brutto-, aber höchstens 90% des letzten Nettoeinkommens. Ich verstehe nur deinen Arbeitgeber nicht. Was sollte ihm das bringen, wenn du nicht weiter bis August Krankengeld beziehst? Sicher nicht. Unterschreib bloss keinen Aufhebungsvertrag. Damit führst du nämlich deine Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbei > Sperrzeit 3 Monate. Krankengeld ist nicht viel. Kannst du per google suchen. Was ich deinem aktuellen AG unterstellen muss, ist dass er ne billige Lösung sucht. Mach dir auch keinen Kopf, ob azubi oder Angestellter: So lange eine Verbesserung deiner gesundheitlichen Situation möglich ist, können die dich vielleicht kündigen, du aber genauso klagen. Fazit: KRANKENGELD! Nix unterschreiben! Wenn ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, bekomme ich 100% 3-monatige Sperrzeit, auch in meiner Situation! Danke, dass du hier erst mal nachgefragt hast! werd erstmal gesund. Ich weiss zwar nicht, was man so lang haben kann, es ist auch unwichtig. Das gesetzliche zählt! werd gesund! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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