Archimedes Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Hi Leutz, also seit November mache ich eine Berufliche Reha bei der DEKRA zum Anwendungsentwickler. Nun wurde uns gesagt, das unentschuldigte Fehltage dem Arbeitsamt gemaeldet werden. Das wars! Aber wie laeft das jetz richtig ab, weil man hört einiges wie z.B.: von Unterhaltssperren aber auch komplette zurückzahlungen nach beendigung der Ausbildung. :eek: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Poldi Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 ruf einfach beim arbeitsamt an! die werden das wohl am besten wissen! kannst ja inkognito anrufen, oder so ... oder: fehl einfach nicht unentschuldigt! irgendein dummer grund fällt einem doch immer ein (Oma krank, Hund gestorben, Alien Entführung) ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Die Fehltage werden denke ich erst bei Zeugnisschreibung gemeldet, da Du bis dahin ja noch die Möglichkeit hast Entschuldigungen einzureichen. Warum hast Du gefehlt? Krank? Sprech mit Deinem Arzt! Kein Bock? Red mit Deinem Lehrer und verdeutliche Deine Situation, gelobe Besserung und versuch die Dinger auszumerzen denn: Mit einem hast Du Recht. Das AB kann Gelder zurückfordern. Das ist das Gleiche wie bei einer normalen Ausbildung. Schulzeit ist Arbeitszeit, Fehlst Du ohne Grund, kann der Chef Dir dementsprechend Urlaub abziehen. Zusätzlich zur Abmahnung und Standpauke. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uschi Geschrieben 12. Mai 2001 Teilen Geschrieben 12. Mai 2001 Hi! Bei uns werden unentschuldigte Fehltage jeden Monat gemeldet und das Arbeitsamt zieht auch gleich das Geld ab (ist einem meiner Mitschüler so passiert). Also lieber immer gleich eine Entschuldigung abgeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaela25 Geschrieben 12. Mai 2001 Teilen Geschrieben 12. Mai 2001 Hallo Das mit den Fehltagen läuft so ab, das die Schulen verpflichtet sind jeden Monat eine Anwesenheitsliste der Schüler an das Arbeitsamt abzuschicken. Dies dient natürlich der Kontrolle und kann bei Mißbrauch tatsächlich dazu führen, das du die unentschuldigten Tage nicht bezahlt bekommst. Allerdings stellt es aber keine Schwierigkeit dar wenn man volljährig ist und damit seine Entschuldigungen selbst schreiben kann. Es ist aber immer wichtig auf jeden Fall in der Schule anzurufen und Bescheid zugeben das man nicht erscheint, aus welchen Gründen auch immer. Aber mit Sicherheit solltest du die Schule in dieser Hinsicht nicht auf die leichte Schulter nehmen,also denken, ach heut ist so schönes Wetter, da mach ich mal blau!!! Auch wenns noch so verlockend ist :-) :-) Außer natürlich du bist im Ausreden und Entschuldigungen schreiben ein absolutes Ass.Soll jetzt aber keine Aufmunterung sein *gg* Viele Grüße Michaela Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 13. Mai 2001 Teilen Geschrieben 13. Mai 2001 Original erstellt von michaela25: <STRONG>Hallo Das mit den Fehltagen läuft so ab, das die Schulen verpflichtet sind jeden Monat eine Anwesenheitsliste der Schüler an das Arbeitsamt abzuschicken. </STRONG> Verpflichtet ist nicht unbedingt das richtige Wort. Es kommt darauf an, ob die Schule eine Vereinbarung mit dem AB hat. Das Thema Datenschutz spielt da auch noch ein wenig mit. Handelt es sich allerdings um eine Schule die als Träger nicht das Land oder die Komune, sondern einen anderen Träger (z.B.Minst. für Arbeit usw) hat, können die Vorzeichen natürlich anders aussehen. Da muß dann Rechenschaft abgelegt werden, da das Ab als "Arbeitgeber" auftritt. In meinem Fall ist es so, dass mein Ausbildungsbetrieb der Arbeitgeber ist und das dem AB es nicht unbedingt intersiert ob ich in der Schule war oder nicht. Schon aber meinem Chef. Obwohl ich den Löwenanteil meines Gehalts vom AB bekommen. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaela25 Geschrieben 13. Mai 2001 Teilen Geschrieben 13. Mai 2001 Hi @ Beagol : Klar hast du recht, aber ich bin eben davon ausgegangen, da er eine berufliche Reha macht, das daß Arbeitsamt bzw.die Berufsgenossenschaft auch dafür zuständig ist . Oder?? :-) Viele Grüße Michaela Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 13. Mai 2001 Teilen Geschrieben 13. Mai 2001 Ahoi, bei unserer Umschulung war es so, dass das Arbeitsamt monatlich vom Bildungsträger über die Fehlzeiten informiert wurde. Wenn es zuviele Fehlzeiten waren hatte das Arbeitsamt die Leute angeschrieben. Wurde es danach nicht besser, wurde Geld abgezogen. Bei Krankheit natürlich nicht! [ 13. Mai 2001: Beitrag editiert von: Webentwickler ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 13. Mai 2001 Teilen Geschrieben 13. Mai 2001 Original erstellt von michaela25: <STRONG>Hi @ Beagol : Klar hast du recht, aber ich bin eben davon ausgegangen, da er eine berufliche Reha macht, das daß Arbeitsamt bzw.die Berufsgenossenschaft auch dafür zuständig ist . Oder?? :-) Viele Grüße Michaela</STRONG> Wie Webbi schon andeutete, es kommt halt auf den Bildungsträger an. Also ich habe von meinem AB noch nie was bezüglich Fehlzeiten gehört. DAS kann allerdings auch daran liegen, dass ich nicht unbedingt oft fehle. Obgleich doch wohl manchmal Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
abigail01 Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Hi Leute, ich mach auch gerade eine Umschulung. Damit keine unentschuldigten Fehlzeiten aufkamen, einfach morgens anrufen und sich für einen Tag krank melden (Kopfschmerzen, Übelkeit, usw.). Viele Grüße abigail01 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Le Dompteur Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Moin Moin Wer in einer Umschulung / Ausbildung ist, die das Arbeitsamt zahlt, sollte sich für JEDEN Fehltag (auch für länger zurückliegende) eine Enschuldigung besorgen, die rechtlich wasserdicht ist. "Haarkater", "kranker Hamster", Migräne zählt nicht! Es werden nur Ärztliche Bescheinigungen, Ausübung von Ehrenämtern, Gerichtliche Vorladung, Familiäre Gründe (Hochzeit, Todesfall u.Ä.) anerkannt. Aber es gibt eine Lücke: "religiöse Gründe" (und die sind nicht auf EINE der monotheistischen eingeschränkt Wer meint, als 18-jöhriger mit dem AA verhandeln zu können, irrt hier! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Original erstellt von abigail01: <STRONG>Hi Leute, ich mach auch gerade eine Umschulung. Damit keine unentschuldigten Fehlzeiten aufkamen, einfach morgens anrufen und sich für einen Tag krank melden (Kopfschmerzen, Übelkeit, usw.). Viele Grüße abigail01</STRONG> Und? Der Bildungsträger gibt die entschuldigten sowie die unentschuldigten Zeiten an das Arbeitsamt weiter. Richtig gute Entschuldigungen sind die in Gelb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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