Zum Inhalt springen

Fahrtkosten in Berlin


HansDampf37

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich fange jetzt mit einer 6 monatigen Ausbildung zum MCTS an und hab heute Post vom AA bekommen wegen der Fahrtkosten.

Bei meinen Fachinformatiker letztes Jahr hab ich die KM-Regelung bekommen, jetzt bekomme ich allerdings nur noch 33,50 € für das Sozialticket.

Nun wollte ich mal fragen ob sich hier in Berlin etwas geändert hat und man nicht mehr nach KM bezahlt wird ??

Was ich auf der Seite vom AA gefunden habe ist immer noch die KM-Regelung, aber die ist von 2005, also ob die noch zählt und dann für Berlin ?

Gruß

HD

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich würde interessieren wieso du was anderes brauchst als das Sozialticket? Der öffentliche Nahverkehr ist in Berlin und Randbezirken wirklich Spitze. Ich wüsste nicht, wieso man unbedingt mit Auto fahren muss. Gerade wenn es so finanziell schon eng ist.

Irgendwie ist wohl jedes Forum gleich, man stellt eine simple Frage und bekommt eine Antwort die nichts damit zu tun hat.

1. Hab ich irgendwas von Auto gesagt ?

2. Ist das KM-Geld unabhängig von Berlin !

3. "wenn es finanziell eng ist" ist wohl eher ein Grund FÜR KM-Geld

4. Geht es darum, das ich letztes Jahr KM-Geld bekommen habe und jetzt nicht UNABHÄNGIG davon ob es nötig, besser oder sonst was ist und wissen will, ob sich da etwas geändert hat.

Gruß

HD

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Bin ebenfalls Berliner und bekomme nur das S-Ticket als Fahrtkosten zum Bildungsträger (Umschulung).

Ich habe Widerspruch eingereicht und folgende Ablehnung bekommen:

"Entscheidung"

Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Im Widerspruchsverfahren ggf. entstandene Aufwendungen können nicht erstattet werden...

"Bei der Regelung §§ 16 Abs. 1 SGB II, 81 Abs. 1 SGB III handelt es sich um sogenannte "Kann"-Bestimmungen, so dass ein rechtsanspruch auf diese Leistungen nicht von vornherein besteht. Vielmehr hat die Behörde im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessungsausübung über die Gewährleistung derartiger Leistungen zu entscheiden."

§ 16 Leistungen zur Eingliederung

(1) Als Leistungen zur Eingliederung kann die Agentur für Arbeit alle im Dritten Kapitel, im Ersten bis Siebten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Ersten und Zweiten Abschnitt des Fünften Kapitels sowie die im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421g , 421i, 421k und 421l des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. § 8 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden. § 41 Abs. 3 Satz 4, § 57 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Dritten Buches sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt.

§ 81 Fahrkosten

(1) Fahrkosten können übernommen werden

1. für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),

2. bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung für die An- und Abreise und für eine monatliche Familienheimfahrt oder anstelle der Familienheimfahrt für eine monatliche Fahrt eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers.

(2) Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Zur Abgeltung der Aufwendungen für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.

(3) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrages übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.

"Im Zuständigkeitsbereich des JobCenters Mitte werden aus Grund ermessenslenkender Weisungen grundsätzlich keine Kilometerpauschalen übernommen, da auf Grund des öffentlichen Nahverkehrsnetzes im Berliner Stadtgebiet der Zweck des Besuchs der Maßnahmeveranstaltungen durch Inanspruchnahme eines Sozialtickets gewährleistet werden kann..."

"Dem liegt gesetzlich in §§ 2 Abs. 3, 14 Satz 3 SGB II, 7 SGB III festgelegte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Grunde. Für die Gewährung einer Kilometerpauschale im Stadtbereich Berlins fehlt es demnach an der Notwendigkeit, denn das gleiche Ergebnis kann durch die Bewilligung des in der Regel kostengünstigeren Sozialtickets erreicht werden."

§ 2 Grundsatz des Forderns

(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

§ 14 Grundsatz des Förderns (Satz 3)

Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Die Agentur für Arbeit soll einen persönlichen Ansprechpartner für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden benennen. Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.

§ 7 Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung hat die Agentur für Arbeit unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung oder Kombination von Leistungen zu wählen. Dabei ist grundsätzlich auf

1. die Fähigkeiten der zu fördernden Personen,

2. die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und

3. den anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf

abzustellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich würde interessieren wieso du was anderes brauchst als das Sozialticket? Der öffentliche Nahverkehr ist in Berlin und Randbezirken wirklich Spitze. Ich wüsste nicht, wieso man unbedingt mit Auto fahren muss. Gerade wenn es so finanziell schon eng ist.

Randbezirke sind nicht mit dem S-Ticket bereisbar.

Berlin ist in 3 Tarifzonen aufgeteilt. Das S-Ticket gilt nur für 2 Tarifzonen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Randbezirke sind nicht mit dem S-Ticket bereisbar.

Berlin ist in 3 Tarifzonen aufgeteilt. Das S-Ticket gilt nur für 2 Tarifzonen!

Das Sozialticket wird von der BVG ausschliesslich fuer das Berliner Stadtgebiet (Berlin A + Berlin B) ausgegeben.

Es liegt einfach daran, dass das S-Ticket nur vom Bundesland Berlin finanziert wird.

Das Berliner Umland und Potsdam (beides in Berlin C) sind zwar im VBB, aber nicht mehr in Berlin.

Jetzt ist nur die Frage, wo soll Deine Umschulung stattfinden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...