Cleo Geschrieben 2. Februar 2007 Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 Moin, hab da ma ne frage Was passiert eigentlich wenn ein AN sagen wir zum 1. Januar ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Gehen wir mal von aus, der AN hat 6 Monate Probezeit und es gibt während dieser zeit eine urlaubssperre, welche eingehalten wird. 2 Wochen vor Ende der Probezeit kündigt der AN fristgerecht und beginnt wieder ien neues Arbeitsverhältnis mit wieder 6 Monaten Probezeit und 6 Monaten Urlaubssperre.. Ist das rechtens? Weil is schon lang ohne urlaub... Das entsprechende Gesetz dazu hab ich schon durchgeguggt.. aber irgendwie bin ich heut echt schlecht im interpretieren.. :schlaf: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Februar 2007 Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 Moin Cleo, Rückfrage: 2 Wochen vor Ende der Probezeit kündigt der AN fristgerecht und beginnt wieder ien neues Arbeitsverhältnis mit wieder 6 Monaten Probezeit und 6 Monaten Urlaubssperre.. Beim gleichen Arbeitgeber? :confused: Wenn nicht gleicher Arbeitgeber, ja, dann ist das rechtens. Urlaubsanspruch für die 6 Monate beim ersten Arbeitgeber besteht/bestand natürlich, der muss im Zweifel ausgezahlt werden. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 2. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 natürlich nich beim gleichen Dachte immer es is vorgeschrieben, dass dem Arbeitnehmer ein Urlaub nicht zu zusteht, sondern auch dass ihm zusteht, diesen auch zu nehmen in einem Kalenderjahr.. bild ich mir mal ein irgendwo gelesen zu haben.. könnte es aber nicht beschwören.. is immerhin Freitag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndyDD Geschrieben 2. Februar 2007 Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 Bin mir nicht ganz sicher aber solange du 2 (oder 3) Monate zusammenhängend gearbeitet hast steht dir der Urlaub anteilig zu. Soll heißen: wenn du angenommen laut Vertrag 24 Tage Jahresurlaub hast, dann stehen dir im 6. Monat 12 Tage zu. Sollte es eine Sperre geben, was legitim ist, dann muss der abgegolten werden. Das gilt glaube ich auch, wenn du beim gleichen Arbeitgeber bist, da es sich um unterschiedliche Verträge handelt. Schau mal im Arbeitszeitgesetz nach, da steht das meiner Meinung nach drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 2. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 ich hab doch schon geguggt... mir gehts aber nicht darum, dass der urlaub einem zusteht.. sondern ob es einem zusteht innerhalb von einem jahr einen urlaub auch tatsächlich anzutreten, trotz, dass man in der probezeit ist... wenns blöd liefe und der AG ja nicht wirklich zugänglich ist, dann kann es ja wirklich passieren, dass jemand 1 jahr lang keinen urlaub nehmen kann, wenn er wechselt.. oder länger wenn er mehrmals wechselt.. :confused: Ist kein konkreter Fall.. mir ist das heute nur so in den sinn gekommen beim planen des jahresurlaubs und über den häuptern meiner kollegen schweben da auch eher riesen fragezeichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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