Emily Strange Geschrieben 5. Februar 2007 Geschrieben 5. Februar 2007 Hallöchen, In unserem Lehrplan steht, dass wir für die Abschlussprüfung das Thema "Datenschutz" beherrschen müssen. Könnte mir jemand sagen, inwiefern das Thema behandelt wird und was man können muss? Danke schonmal für die Antworten. Emily Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 5. Februar 2007 Geschrieben 5. Februar 2007 Naja das wird nicht all zu viel sein, sondern höchstens ein paar grobe Richtlinien. Aber das werdet ihr dann bestimmt noch in der Berufsschule im Unterricht durchkauen Ich glaube im IT Handbuch gabs da auch ein paar Seiten drüber, da kannst du dir ja schonmal einen Überblick verschaffen wie Umfangreich das beschrieben ist. Auf jeden Fall werden da keine Paragraphen oder so abgefragt. Zitieren
Emily Strange Geschrieben 5. Februar 2007 Autor Geschrieben 5. Februar 2007 eher unwahrscheinlich, dass die Berufsschule das mit uns macht :-) das würde ja bedeuten, dass die lehrer was vorbereiten müssen *seufz* Aber Danke für die Antwort, das hat mich echt weitergebracht. Hab mir schon Sorgen gemacht, dass das irgend so ein dickes Thema ist. Vielen Dank :-) Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 5. Februar 2007 Geschrieben 5. Februar 2007 eher unwahrscheinlich, dass die Berufsschule das mit uns macht :-) das würde ja bedeuten, dass die lehrer was vorbereiten müssen *seufz* Trotzdem, wenn es auf dem Lehrplan steht wird es auch irgendwann drakommen. Wie gut oder intensiv ist natürlich eine andere Sache Zitieren
Beelzebub Geschrieben 13. März 2007 Geschrieben 13. März 2007 auch wenns schon etwas her ist... :old bei uns (bayern) wurden wir 5 azubis alle in der mündlichen gefragt was der unterschied zwischen datenschutz und datensicherheit ist! ist glaibe ich so ne standartfrage... Zitieren
deano Geschrieben 13. März 2007 Geschrieben 13. März 2007 datenschutz (google -> bundesdatenschutzgesetz) besagt im allgmeinen, wie daten eines anderen zu behandeln sind, um seine persönlichkeitsrechte zu wahren. bei firmen sieht das natürlich noch ein bisschen anders aus. klassischer fall: kollege sagt: "hier mach diese aufgabe mal, aber die bleibt bitte firmenintern" genausowenig darfst du kundendaten deiner firma z.b. an deinen papa (der zufällig bei der konkurrenz arbeitet) weitergeben. solche grundsätzlichen sachen sollte man für eine AP schon wissen. aber ob paragraphen und die genaue rechtslage wichtig sind, ist eher fraglich. mehr zum thema angewandter datenschutz aus seiten des verbrauchers: TFFFFF - Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen Zitieren
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