-roTekuGeL- Geschrieben 5. Februar 2007 Geschrieben 5. Februar 2007 Hi, bekommt man für gegebene Schulungen eine Steuerbefreiung? Darauf müsste ja eine Umsatzsteuer oder so anfallen, oder? Ich habe schon im UstG geschaut, aber nichts gefunden. Ich habe kein Gewerbe und will auch keins - gibt es also soetwas wie eine Grenze bis wohin man steuerfrei davonkommt? Der Rahmen der Schulung bewegt sich im 3-stelligen Bereich. Eine bitte: wenn ihr was habt gleich das Gesetz und den § dazu. Danke
bimei Geschrieben 5. Februar 2007 Geschrieben 5. Februar 2007 Zu wenig Infos! Schulung gegeben als was? Dozent? Innerbetrieblich? Privat? Oder anders: von wem wurde bezahlt? bimei
-roTekuGeL- Geschrieben 5. Februar 2007 Autor Geschrieben 5. Februar 2007 Zu wenig Infos! Schulung gegeben als was? Dozent? Innerbetrieblich? Privat? Oder anders: von wem wurde bezahlt? bimei mh Privat... also ich trete als &MeinName& bei der Firma auf (mit der ich sonst nichts zu tun habe) und halte dort meine Schulung ab. Die Schulung wiederrum wird vermittelt von einer anderen Firma an die ich meine Rechnung richte.
bimei Geschrieben 5. Februar 2007 Geschrieben 5. Februar 2007 Eine Rechnung zu schreiben ist schonmal nicht so günstig. Kannst/darfst Du das denn überhaupt? Eine andere Möglichkeit wäre nämlich, dass "die andere Firma" Dich für eine Nebenbeschäftigung bezahlt. Mal unabhängig vom Rechnungschreiben: Du solltest Deine Leistung in § 4 UStG ansiedeln (:hells: ) : § 4 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Guck Dir dort Nr. 21 b an oder, je nach Rechnungsstellung, 26 b (Auslagenersatz). steuernetz.de: Informationsdienste für Wirtschaft, Recht, Steuern bimei
-roTekuGeL- Geschrieben 6. Februar 2007 Autor Geschrieben 6. Februar 2007 Eine Rechnung zu schreiben ist schonmal nicht so günstig. Kannst/darfst Du das denn überhaupt? Eine andere Möglichkeit wäre nämlich, dass "die andere Firma" Dich für eine Nebenbeschäftigung bezahlt. Mal unabhängig vom Rechnungschreiben: Du solltest Deine Leistung in § 4 UStG ansiedeln (:hells: ) : § 4 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Guck Dir dort Nr. 21 b an oder, je nach Rechnungsstellung, 26 b (Auslagenersatz). §4 Abs. 21 wird wohl nicht gehen da es sich beim Kunden nicht um eine Hochschule o.ä. handelt und ehrenamtlich war ich ja auch nicht unterwegs - ich wüßte auch gar nicht bis zu welchem punkt man sich den titel nehmen kann :confused: aber das mit der Nebentätigkeit klingt gut... gibts da gesetzestexte zu? Danke schonmal für deine Hilfe :byby:
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