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Geschrieben

Hallo, ich bin mir grad zwar nicht sicher ob das hier das richtige Forum für dieses Thema ist aber was besseres hab ich nicht gefunden.

Kennt sich einer von euch über bzw. mit der rechtlichen Grundlage bei Missbrauch eines Gästebuchs aus? D.h. ich betreibe eine eigene Homepage eines Sportvereins in die ein Gästebuch (sowie auch Forum) integriert ist.

Nun kommt es von Zeit zu Zeit vor das irgendwelchen Annoynmen User im Gästebuch bestimmte Leute beleidigen.

Die IP des Users finde ich ohne Problme heraus, doch wie geht es weiter?

1. Wie komme ich Anhand der IP auf den jeweiligen Provider?

2. Wenn ich den Provider habe, darf dieser, bzw. gibt dieser mir auskunft wer zu diesem Zeitpunkt über diese IP ins Internet verbunden war?

Oder muss das ganze über die Polizei laufen?

Mich interessiert das Ganze auch aus dem Grund, da man ja als Homepage Betreiber auch rechtlich verantwortlich für die Inhalte des Gästebuchs etc. ist. Das heißt, die angegriffene Person könnte mich rechtlich (auch) dafür verantwortlich machen.

Geschrieben

1. Wie komme ich Anhand der IP auf den jeweiligen Provider?

2. Wenn ich den Provider habe, darf dieser, bzw. gibt dieser mir auskunft wer zu diesem Zeitpunkt über diese IP ins Internet verbunden war?

Oder muss das ganze über die Polizei laufen?

Du selber hast da keine Möglichkeit an die Daten zu kommen. Der Weg führt über die Staatsanwaltschaft.

Auskunftspflicht (Quelle)

Access-Provider haben die Pflicht, den Ermittlungsbehörden auf Nachfrage Namen und Adressen eines zu einer bestimmten IP-Adresse gehörenden Betreibers mitzuteilen (LG Stuttgart, Beschluss v. 4.1.2005 - 13 Qs 89/94 = NJW 2005, 616). Das Fernmeldegeheimnis steht dem nicht entgegen. Vielmehr handelt es sich um mitteilungspflichtige Bestandsdaten (vgl. §§ 3 Nr. 3; 113 Abs. 1 S. 1; 95; 111 TKG).

5. Andere Anspruchsgrundlagen (Quelleweiter unten)

Betroffene können neben dem Gegendarstellungsanspruch auch Unterlassungsansprüche haben. Beide Ansprüche lassen sich im Wege der einstweiligen Verfügung vor den Zivilgerichten durchsetzen. Durch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen können zumindest Folgeberichterstattungen eingedämmt werden. Auf diese Weise kann eine öffentliche Rehabilitierung erreicht werden. Deshalb kann ein paralleles Vorgehen (Gegendarstellung und einstweilige Verfügung) im Einzelfall ratsam sein.

wichtig wäre noch

3. Gästebuch (voller Text)

Das LG Trier hat mit Urteil vom 16.5.2001 (4 O 106/00) entschieden, dass Einträge Dritter in Gästebücher zwar im Ausgangspunkt für den Betreiber des Gästebuches fremde Inhalte sind. Die Einträge können aber zu eigenen Inhalten des Betreibers werden. Das kann dann der Fall sein, wenn die Einträge nicht gelegentlich bzw. sogar regelmäßig überprüft und rechtswidrige oder verdächtige Inhalte nicht gelöscht werden. Das Gericht meint, dass ein Gästebuchbetreiber die dortigen Einträge wenigstens einmal pro Woche überprüfen und rechtswidrige Einträge löschen muss. Ansonsten macht sich der Betreiber die Einträge durch Duldung zueigen. Damit liegen eigene Inhalte des Betreibers vor, so, als hätte er diese selbst in das Gästebuch geschrieben.

ACHTUNG !!! KEINE RECHTSBERATUNG HIER IM FORUM !!!!!

Geschrieben

AFAIK ist der GB-Betreiber dazu verpflichtet, Beiträge zu löschen, die andere Personen beleidigen, oder rechtlich anderweitig nicht einwandfrei sind.

Dazu gab es den großen Wirbel um die heise-Foren, google findet da sicherlich das eine oder andere Urteil / interessanten Bericht.

Den ISP kannst Du gerne nach dem "Inahber" der IP fragen, der wird Dir aber, soweit ich weiß, keine Auskunft erteilen, da das personenbezogene und damit geschützte Daten sind, an die selbst die Polizei nur mit richterlichem Beschluss/konkretem Verdacht herankommt.

EDIT: Zu spät, aber e@sy muss sowas ja auch wissen ;)

Geschrieben

ok, sowas in der Richtung habe ich mir schon gedacht.

Der letzte Abschnitt (@e@sy) würde ja bedeuten das ich mich dann als Betreiber eines Gästebuchs nicht straftbar mache, wenn ich die Eitnräge regelmäßig (täglich) überprüfe.

Jetzt stellt sich noch die Frage:

Wer muss die Anzeige stellen? Der direkt beleidigte? oder ich als Betreiber? oder am besten beide? bzw. wem wird Auskunft erteilt?

Und wie wahrscheinlich ist es das diese Anzeige überhaupt bearbeitet wird oder wegen minder schwerem Fall eingestellt wird?

Außerdem: Weiß einer in was für einem zeitlichen Rahmen wir uns bewegen? Ich meine wenn im Januar jemand einen beleidigenden Gästebucheintrag macht, will ich nicht erst im Dezember wissen von wem der war...

Kennt da jemand ein konkreten Fall (vielleicht aus eigener Erfahrung)?

Aber trotzdem schon mal danke...

Geschrieben
ok, sowas in der Richtung habe ich mir schon gedacht.

Der letzte Abschnitt (@e@sy) würde ja bedeuten das ich mich dann als Betreiber eines Gästebuchs nicht straftbar mache, wenn ich die Eitnräge regelmäßig (täglich) überprüfe.

Richtig, du musst sie entfernen. Lässt du sie stehen oder kommentiers sie sogar, dann schließt du dich der Meinung oder der Aussage an.

Jetzt stellt sich noch die Frage:

Wer muss die Anzeige stellen? Der direkt beleidigte? oder ich als Betreiber? oder am besten beide? bzw. wem wird Auskunft erteilt?

Ich weiß nicht genau wo ich das gelesen habe, aber ich meine, der beleidigte muss die Anzeige erstellen.

Und wie wahrscheinlich ist es das diese Anzeige überhaupt bearbeitet wird oder wegen minder schwerem Fall eingestellt wird?

Das liegt im ermessen der Staatsanwaltschaft. Wenn der Staatsanwalt der Meinung ist, das es im öffentlichen interesse ist, dann wird er weiter vorgehen. Ansonsten dürfte der Weg der einstweiligen Verfügung von Interesse sein. Diese wird ja von einem Anwalt beim Gericht gestellt.Somit umgehst du glaube ich du den Staatsanwalt. Dann kommt aber noch die Frage der Kosten auf ? Von Bedeutung dürfte noch sein, wie oft der Störer das wieder holt, wenn du den betreffenden Eintrag entferns. Desweiteren dürfte dein Traffic des Gästebuchs sein.Damit meine ich, wie viel unterschiedliche Nutzer diesen Eintrag lesen.

ACHTUNG !!! KEINE RECHTSBERATUNG HIER IM FORUM !!!!!

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