Martex Geschrieben 8. Februar 2007 Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Hallo, Sachverhalt ist folgender: Ich hab über die Firma ein gesponsortes Firmenticket (Jobticket). Im Dezember hab ich das Ding mal zuhause liegen lassen, wurd im Zug kontolliert und hab vom Schaffner nen gelben Wisch bekommen, da steht ungefähr drauf (Hab ihn leider nicht mehr da...) "Beweisen sie bis zu dem und dem, dass sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, andernfalls überweisen Sie den erhöhten Fahrpreis." Okay, ich hab das Ding eingescannt, ein nettes Briefchen und eine Kopie meines kompletten Tickets mit Monatskarte beigepackt und denen per E-Mail geschickt. Seitdem nichts mehr gehört, heute flattert mir nen Wisch ins Haus, die wollen 40 Euro haben. Sie begründen das so: "Nach den geltenden Beförderungsbedingungen ist ein Zustieg in die Fahrzeuge nur mit gültiger Fahrkarte gestatten. Diese sind vorm Antritt der Fahrt zu lösen und ggf. sofort zu entwerten. Im vorliegenden Fall wurden die Beförderungsbestimmungen nicht eingehalten, insofern ist unsere Forderung berechtigt." Ich will natürlich nichts bezahlen (--> Absurd, HAB ne Karte). Wie komm ich hier wieder raus? Wer hatte das auch schon mal? Hat jemand einen Gesetzestext / "Beförderungsbestimmung" o.ä. worauf ich mich beziehen kann, wenn ich denen sage, die können mich mal? Danke für eure Hilfe! P.S.: Das Ticket das ich habe, ist übrigens nicht übertragbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. Februar 2007 Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Wo hast du das denn hingemailt? Wie wärs einfach mal da anzurufen und nachzufragen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 8. Februar 2007 Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Ich hatte auch mal so einen Fall - allerdings bin ich mit dem Wisch und der Fahrkarte zum Schalter am Bahnhof oder zum Verkehrsverbund gegangen und dann war das auch alles gar kein Problem. Mein Tip versuch da mal persönlich aufzukreuzen und die Sache zu klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Februar 2007 Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Okay, ich hab das Ding eingescannt, ein nettes Briefchen und eine Kopie meines kompletten Tickets mit Monatskarte beigepackt und denen per E-Mail geschickt. Eine E-Mail ist "ein Abbild eines gespeicherten Dokumentes, das nicht verkörpert ist", das ist also kein Urkundsbeweis. Ruf an, geh hin, leg die Originale vor. Sind auf dem Schreiben mit der Forderung Rechtsmittel angegeben? Vorsichtshalber solltest Du jedenfalls der Forderung widersprechen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 8. Februar 2007 Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Warum kompliziert per Mail, wenn man auch einfach hingehen kann - das Ding vorzeigt und dann ist alles ok? Der am Schalter kann damit mehr anfangen als irgendjemand den du eine Mail als Beweis schickst. Hingehen/Anrufen ist immer noch die bessere Lösung als eine Mail zu schreiben, weil man da auch gleich eine reaktion bekommt..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 8. Februar 2007 Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 hmmm was stand da wie/wo du das nachweisen sollst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr_kaktus Geschrieben 9. Februar 2007 Teilen Geschrieben 9. Februar 2007 Hatte ich auch mal. Da musst du einfach nur direkt bei der Bahn erscheinen, da zahlst du 2,50 - 5 Euro Bearbeitungsgebühr und das wars dann auch! Kann jetzt immer noch machen. Klar ist es misst, dass man jetzt auch noch "bearbeitungsgebühr" zahlen muss, aber das ist auch irgenwo selbstverschulden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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