soulscatcher Geschrieben 12. Februar 2007 Geschrieben 12. Februar 2007 Hallo Leute, die Abschlussprüfung naht, jetzt möchte ich wissen, wie sieht es mit Urlaub für die Prüfung aus ? Gibt es da sowas wie Freistellung, sprich Frei ohne Urlaub nehmen zu müssen ? Schriftliche Abschlussprüfung ist bei mir der 10. Mai Wie immer bin ich sehr dankbar für Antworten. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 12. Februar 2007 Geschrieben 12. Februar 2007 Gibt es da sowas wie Freistellung, sprich Frei ohne Urlaub nehmen zu müssen ?Gesetzlich geregelt im § 15 BBiG: Freistellung für die Prüfung ja, aber auch nur für die Prüfung. Weitere freie Tage: kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung o.ä. geregelt sein, muss aber nicht. Also eigentlich: Urlaub nehmen. Zitieren
m4niac Geschrieben 12. Februar 2007 Geschrieben 12. Februar 2007 Soweit ich weis gibts da keine Regel die besagt, dass man frei nehmen kann, ohne das was vom Urlaub abgeht. Aber dein Chef muss dir den Urlaub genehmigen. Bei mir wars so, dass ich auf Arbeit lernen durfte und hätte Urlaub nehmen können aber brauchte ich nicht. Zitieren
bimei Geschrieben 12. Februar 2007 Geschrieben 12. Februar 2007 Gesetzlich geregelt im § 15 BBiG: Freistellung für die Prüfung ja, aber auch nur für die Prüfung. Weitere freie Tage: Ergänzend, damit nicht womöglich weitere freie Tage missverstanden wird: nur für die Teilnahme zur Prüfung heisst, dass man an dem Tag anschliessend noch in den Betrieb muss, wenn nichts anderes geregelt ist. bimei Zitieren
dakingno1 Geschrieben 14. Februar 2007 Geschrieben 14. Februar 2007 Unser Arbeitegeber gibt uns 2 Freie Tage davor...^^ Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.