Lloyd Christmas Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 Hallo Leute, ist das rechtens: Im Krankheitsfalle ist ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer in der Niederlassung vorzulegen Den schrieb haben heute alle Mitarbeiter vom Chef erhalten. Also ich kannte das bisher nur ab dem 3. Tag. Gruß Ich Zitieren
Manitu71 Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 habt ihr vielleicht einen Tarifvertrag? Zitieren
Enno Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 Im Krankheitsfalle ist ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung über die Rechtens ist das aufjedenfall. Denn dort steht: AB dem ersten Tag. Also wenn du krank bist, musst du zum Doc. Dort steht nicht, das der Gelbe Zettel schon AM ersten Tag auch dem Betrieb vorliegen muss. Gruß Enno Zitieren
Beelzebub Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 oh ja wie ich sowas liebe... ich renn auch immer sofort zum arzt wenn ich was flasches gegesssen habe und überm eimer hänge Zitieren
*I C Q* Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist von Gesetzes wegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung "früher zu verlangen" (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG) Quelle ich renn auch immer sofort zum arzt wenn ich was flasches gegesssen habe und überm eimer hänge Über Sinn und Unsinn kann man hier sicher diskutieren, aber wie so oft gibt es auch hier beiderseits Vor- und Nachteile. Bei einer 3-Tages-Regelung spart sich der AN sicherlich manchmal den Gang zum Arzt, allerdings wird sowas auch gerne mal ausgenutzt. Da manche Ärzte ausserdem recht freigiebig mit AUs umgehen ("Ich schreib Sie diese Woche dann mal krank") und man so vielleicht schon nach zwei Tagen wiederkommt, hat auch der AG etwas davon. Hier passiert es dann aber auch schnell, dass man etwas verschleppt, was allerdings auch bei einer 1-Tages-Regelung passieren kann, wenn man gar nicht erst zum Arzt geht, weil der Aufwand zu gross scheint. Ich sehe die Vor- und Nachteile beider Seiten und favorisiere auch die 3-Tages-Regelung (die wir auch haben) aber im Grunde genommen ist's mir völlig egal. ICQ Zitieren
Lloyd Christmas Geschrieben 13. Februar 2007 Autor Geschrieben 13. Februar 2007 habt ihr vielleicht einen Tarifvertrag? Ne, haben wir nicht... Wundert mich aber echt. Bei meiner alten Firma war es so, dass man erst ab der 3. Tag eine AU benötigt, bzw. man 2 Tag ohne AU "krank" sein durfte... Ich bin jetzt seit 2 Jahren bei der Firma und habe noch nicht einen Tag gefehlt und sonst macht hier auch niemand krank ohne wirklich krank zu sein, frage mich, warum das so plötzlich kommt... Zitieren
deano Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 im prinzip ist es ja nicht schlimm. vielleicht ist es auch nur eine vorsichtsmaßnahme des chefs? ich hab, als ich krank war, sofort nach dem arztbesuch angerufen und gesagt was sache ist. es kam bisher immer: "ja ist ok, attest kannste dann vorbeibringen wenn du wieder da bist" zurück. mal keinen kopp machen vielleicht wird diese regelung auch wieder aufgehoben wenn karneval vorbei is? :uli :D Zitieren
Nhuya Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 Wenn man nicht krank genug ist, um zum Arzt zu gehen, dann ist mana uch nicht krank genug, um zu arbeiten. Jedenfalls bin ich so erzogen worden. Sollte ich wirklich den halben Tag überm Eimer hängen, so würde ich auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen, da dieses Verhalten des Magens weder normal ist, noch die Magensäure gut für die Speiseröhre. Zitieren
Youser Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 Das is doch Blödsinn. Wenn ich ne Erkältung aufziehen sehe, dann weiß ich wie das abläuft. Erst zieht sie 3 tage auf, dann bleibt sie kurz schlimm und dann geht sie wieder weg. D.h. dass es vorkommen kann ,dass ich 2 tage oder so wirklich den Kopp zu habe und besser nicht arbeite. Aber deswegen renn ich nicht gleich zum Arzt. Dürfte auch nicht im Interesse des Arbeitgebers liegen, weil der Arzt mich dann vermutl. ne ganze Woche krankschreiben würde. Und dann bin ich ganz sicher nicht da auch wenns mir besser gehen sollte. Und das ist nur ein Beispiel. Wie oben schon jemand sagte, wenn man zum Arzt rennt, ist man meistens länger fern von der Arbeit also sonst, weil man eben nicht zu kurz krankgeschrieben wird. Zitieren
SchwarzerEngel Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 Wenn man nicht krank genug ist, um zum Arzt zu gehen, dann ist mana uch nicht krank genug, um zu arbeiten. Ahoi! Das Statement versteh´ ich nicht... Wie krank muß man denn sein, um zu arbeiten? Krank genug, um zum Arzt zu gehen? Ich sollte das nicht wörtlich nehmen, oder !? Back to Topic: Bei uns läuft es auch so, dass die Krankmeldung im Prinzip erst abgegeben werden MUSS, wenn man wieder gesund ist und arbeitet. Fakt ist jedoch, dass für eine länger als 3 Tage anhaltende Krankheit ein Krankenschein vorzuliegen hat für die komplette Zeit der Krankheit. Ärzte schreiben diese u.U. nämlich auch rückwirkend aus. Das sieht man dann eben im Feld "Festgestellt am" ! Eine mündliche Krankmeldung am ersten Tag der Krankheit genügt (hier bei uns) allerdings erstmal aus (und ist im übrigen auch Pflicht). Das bei euch bereits AB dem ersten Tag eine Krankschreibung vorzuliegen hat find ich persönlich etwas übertrieben...mag aber jedoch auch den ein oder anderen Vorteil mit sich bringen - da stimme ich mit *ICQ* überein... Andererseits sollte man sich fragen, ob die Nachteile nicht überwiegen ! -> Siehe Beispiel "Ich schreib ´se mal ne Woche krank..." Wobei es für den Arbeitnehmer sicherlich auch bei mancher "Erkältung" besser sein sollte, wenn er sie komplett auskuriert...aufgrund "verschleppter Grippe" und so ^^ Ein stetiges Für und Wider ! :confused: My 0,02 Eur... Greetz, S.E. Zitieren
Youser Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 zwar oT aber min. jede zweite "Grippe" ist nicht mehr als ne Erkältung. In der Realität haben ne Grippe und ne Erkältung eigentlich nix miteinander zu tun. Und ne Grippe ist was ernsthaftes was n bisschen dauert. Immer lustig wenn Schulkollegen einen Tag wegen "Grippe" fehlen und am übernächsten tag wieder fit im Unterricht sitzen Zitieren
SchwarzerEngel Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 zwar oT aber min. jede zweite "Grippe" ist nicht mehr als ne Erkältung. In der Realität haben ne Grippe und ne Erkältung eigentlich nix miteinander zu tun. Da gebe ich dir auch vollkommen Recht ! Tut mir leid, wenn das in meinem Post so rüberkam. Ich hatte die Erkältung deswegen auch absichtlich mit "" verziert... Ich meinte eigentlich eher diesen Fall: Einige Kollegen schleppen sich hier in einem Zustand rein, dass sie nur noch von Paracetamol und starken Erkältungstees zusammengehalten werden. Die Bazillenschleudern verbraten Unmengen an Taschentüchern und stecken erfreulicherweise während der Kaffeepause zuguterletzt auch noch 50% ihrer Kollegen/-innen an, mit denen sie nicht sowieso im ohnehin verseuchten Büro sitzen. Wenn man diese arbeitswütigen Zeitgenossen dann mal drauf anspricht, dann bekommt man meißtens ein "Ist doch nur ne kleine Erkältung..." zu hören ! Auch nicht wirklich Sinn der Sache, oder !? :floet: Zitieren
bimei Geschrieben 13. Februar 2007 Geschrieben 13. Februar 2007 ..., wenn man zum Arzt rennt, ist man meistens länger fern von der Arbeit also sonst, weil man eben nicht zu kurz krankgeschrieben wird. Mal abgesehen davon, dass diese Diskussion hier nicht zum ersten Mal geführt wird und, was viel wichtiger ist, die eigentliche Frage des Threads beantwortet wurde: Du kannst Deinem Arzt ja sagen, dass ein, zwei oder drei Tage reichen und Du ihn sonst nochmal aufsuchst, wenn es nicht besser wird. Auch wenn man arbeitsunfähig geschrieben wird, hat man seinen Mund noch zum Sprechen und sogar i.d.R. Mitspracherecht welche Art der Behandlung einschl. Arbeitsunfähigkeit der Arzt einem verordnet. Alles zu viel Aufhebens um die Ursprungsfrage. bimei Zitieren
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