wodkahexe Geschrieben 13. Februar 2007 Teilen Geschrieben 13. Februar 2007 Hallo zusammen, nach § 37 Abs. 3 Nr. 2 BBiG [1] ... (3) 2Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. ... kann auf dem Abschlusszeugnis das Ergebnis berufsschulischer Leistungen vermerkt werden. Laut Auskunft meiner zuständigen IHK (Offenbach) ist es möglich, die Gesamtnote alle Berufsschulleistungen auf dem Abschlusszeugnis anzugeben. Hierzu muss ein Antrag an die Schule gestellt werden. Die Abschlussprüfung ergab bei mir 87 Punkte. Der Schnitt meines Berufsschulzeugnisses war lag bei 1,3. Jetzt stellt sich die Frage, in wieweit das sinnvoll ist und ob das jemand schonmal gemacht hat. [1] BBiG - Einzelnorm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BadJoke Geschrieben 13. Februar 2007 Teilen Geschrieben 13. Februar 2007 Ne gute oder in deinem Fall sogar ne sehr gute Note im Abschlusszeugnis angeben zu lassen kann ja eigentlich gar nicht verkehrt sein Werd ich wohl auch machen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wodkahexe Geschrieben 16. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2007 Hi, also das ganze ist komplizierter als zuerst gedacht. Der betreffende § befindet sich seit 2005 im Gesetz, jedoch hat noch nie jemand an meiner Schule seine Rechte aus diesem § wahrgenommen. Meine Berufsschule hat heute ca. eine Stunde gebraucht :schlaf: , um nach einem ganz bestimmten Schlüssel meine Gesamtnote der berufsschulischen Leistungen zu ermitteln. Rausgekommen ist nun eine 1,2 und keine - wie von mir gedacht - 1,3. Das soll mich aber auch nicht weiter stören :bimei Diese Gesamtnote wurde auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. Damit kann ich jetzt - nach Auskunft der netten Dame im Sekretariat - zur IHK gehen und mir endlich mein Abschlusszeugnis abholen. :mod: Auf die Bürokratie :old Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
azett Geschrieben 16. Februar 2007 Teilen Geschrieben 16. Februar 2007 1,3 - natürlich kann so ein feiner Schnitt aufs Abschlußzeugnis Spannender finde ich aber den Satz davor: Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Kostet später einen verdammten Haufen Kohle. Mein Tip: Mitnehmen, was geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 16. Februar 2007 Teilen Geschrieben 16. Februar 2007 Hallo zusammen, bis wann muss man das mit dem "Noe auf dem IHK Zeugnis eintragen lassen" bei der Berufsschule beantragen, wenn man im Mai AP hat? Und wie ist das mit dem engl. IHK-Zeungis? Wo kann man das beantragen, kostet es was und bis wann muss es beantragt werden? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Februar 2007 Teilen Geschrieben 16. Februar 2007 Und wie ist das mit dem engl. IHK-Zeungis? Wo kann man das beantragen, kostet es was und bis wann muss es beantragt werden?Hast du doch schon einmal gefragt: http://forum.fachinformatiker.de/jobsuche-bewerbung-zeugnisse/99614-recht-englisches-ausbildungszeugnis.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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