Rentner Geschrieben 17. Februar 2007 Teilen Geschrieben 17. Februar 2007 Hallo. 1.) Kann mir jemand sagen, welche Stufen (vermutlich) beim "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)." für die Stelle Stellenanzeige - System-Administrator/in - Landwirtschaftskammer NRW anwendbar ist oder geht das rein nach Schulbildung (Lehre = Stufe 1, FH-Studium = Stufe 2, Universität = Stufe 3) oder gibts da auch "Markt-Preise"? 2.) Ist es normal, dass öffentl. Arbeitgeber heute keine Reisekosten mehr erstatten? Habe hier ne schriftliche Einladung zu Stellenanzeige - System-Administrator/in - Landwirtschaftskammer NRW , in der steht "gemäß Absatz 5.4.3.2.1 der Verordnung ZZXXYY gibts keine Reisekostenerstattung" Und tschüß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 13. März 2007 Teilen Geschrieben 13. März 2007 Ich denke dass du zwischen E8 und E10 eingruppiert wirst. Grundsätzlich als neu- Anfänger in der Stufe 1 nach 1 Jahr Stufe 2. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vork Geschrieben 20. März 2007 Teilen Geschrieben 20. März 2007 Ich denke dass du zwischen E8 und E10 eingruppiert wirst. Grundsätzlich als neu- Anfänger in der Stufe 1 nach 1 Jahr Stufe 2. eher E8... Stufe 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Immortal Geschrieben 27. März 2007 Teilen Geschrieben 27. März 2007 E10 (evtl. auch schon E9) gibt es meines Wissens nur ab FH-Studium. Nach neuem TV "verliert" man sogar seine Stufe bei Arbeitsplatzwechsel. Also fängt man (fast) immer bei Stufe 1 an (es kann Ausnahmen geben, z.B. wenn es keine geeigneten Bewerber gibt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honkytonk Geschrieben 28. März 2007 Teilen Geschrieben 28. März 2007 [...]E10 (evtl. auch schon E9) gibt es meines Wissens nur ab FH-Studium.[...] Nicht so ganz richtig. Generell richtet sich die Stufe nach deiner ausgeübten Tätigkeit bzw. der Stellenbeschreibung. Hier gilt immer noch die schon in einem anderen Thread verlinkte Vergütungsordnung zum BAT wo verschiedenen Stellenprofile schon beschrieben sind. (Ummünzung in die verschiedenen Entgeltgruppen muss man schon selber machen). Da diese Beschreibungen schon etwas älter sind und den heutigen Stand im IT-Umfeld nicht detailliert genug nachkommen, hat ein Personalleiter IMHO einen relativ großen Ermessensspielraum bei der Eingruppierung. Gruß, Honky-ohne-Studium-E11 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 28. März 2007 Teilen Geschrieben 28. März 2007 Na mit E11 hast schon vieeeeel Glück gehabt, oder einfach den richtigen Arbeitgeber !! Mein Chef wollte mich auch eigentlihc auf E10 (BAT 4b) haben aber wir habens bei der Personalabteilung nicht durch bekommen :-((( Gruß Hans-Jörg (E9) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slashnick Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 also ich hab gerade nen Vertragsangebot bekommen und lege jetzt im Mai meine Prüfung ab. Laut TVöD bekomme ich Entgeldgruppe 3 also ca. 1800. nicht Viel ich weiß^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 Das mit 1800 ist so nicht richtig: Man fängt normalerweise immer mit Erfahrungsstufe 1 an was nach TVÖD1575.00 € bedeutet. Aber das wäre nach BAT VII bzw. VIII dies würde bedeuten wenn ich das richtig interpretiere was ich so bisher in den Foren und im Internet nachgelesen habe, das du als "Angestellte in der Datenerfassung" eingestellt bist. Siehe auch http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/vergo/teil2b/t2b.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slashnick Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 jau hast recht. und das für 6 jahre ausbildung ( ITA und FISI )und einem CCNA-schein^^ also mag sein das meine ansürch da auch ein bisl zu hoch sind aber wenig isses schon aber ich will nicht nölen. besser als ohne Job. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 Hallo, das ja echt übel. Mal ne Frage bist du Umzugsbereit ? Wenn ja dann zieh doch in andere Regionen. Also ich weiß zum Beispiel, dass in Bayern (München) oft solche leute wie du gesucht werden. Und nicht mit TVÖD- 3 sonder minimum TVÖD- 8 meißt auch TVÖD- 10. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slashnick Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 TVöD 8 -10 hört sich auch gut an nur sind die lebensunterhaltungskosten viel höher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aGGroLadY Geschrieben 11. April 2007 Teilen Geschrieben 11. April 2007 Ja München ist da schon ein teures Pflaster. Gibt aber auch Städte und Gemeinden die dir eine E8 - E10 Stelle bieten, in denen Unterhaltskosten nicht so hoch sind. Ich bin z. B. FASI Azubi bei der Stadt Augsburg (also gleich ums Eck von München). Wenn ich fertig in kann ich mit einer E8 oder E9 Stelle rechnen. E3 ist schon heftig, das ist so auf dem Level von nem Hausmeister Kannst ja auch mal bei der Personalvertretung nachfragen, die können dir Informationen geben ob die Eingruppierung OK ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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