fi-newbie Geschrieben 18. Februar 2007 Teilen Geschrieben 18. Februar 2007 Hallo zusammen, wie ist es wenn man die AP jetzt im Mai nicht besteht: Man wird ja dann gar nicht erst zur Präsentation eingeladen. Ist das richtig so? Und wenn man nicht bestanden hat, wann endet dann das Ausbildungsverhältnis? Mein Vertrag geht bis zum 31.8, kann ich den auch vorher kündigen, wenn ich die AP nicht wiederholen möchte? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 18. Februar 2007 Teilen Geschrieben 18. Februar 2007 Relevant sind BBiG § 21 und 22. BBiG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. Februar 2007 Teilen Geschrieben 18. Februar 2007 wie ist es wenn man die AP jetzt im Mai nicht besteht: Man wird ja dann gar nicht erst zur Präsentation eingeladen. Ist das richtig so? Nein, nicht richtig. Du kannst den praktischen Teil dann unabhängig vom schriftlichen Teil dennoch bestehen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 18. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 18. Februar 2007 Also wenn ich kündigen würde (bei Nichtbestehen) wäre es genauso, wie wenn ich während der Ausbildung kündige, richtig? Also darf ich dann den Beruf nicht mehr ausüben... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bassmaus69 Geschrieben 19. Februar 2007 Teilen Geschrieben 19. Februar 2007 1. Solltest du nicht vom schlimmsten Fall ausgehen. 2. Machst du trotzdem deine Präsentation 3. Kannst du die schriftliche schon im November wiederholen. Frage: Hast du keine Lust auf einen Abschluß? Warum willst du kündigen? Wenn du dich reinhängst, dann packst du das auch. Also dann los, zieh das Ding durch. :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
akamai Geschrieben 19. Februar 2007 Teilen Geschrieben 19. Februar 2007 na hola, die ganze zeit geschuftet und dann nichts dafür ernten? mach halt wenigstens dann im nov nochmal prüfung solltest du wirklich durchfallen (aber dann hast du entweder nicht gelernt oder keine ahnung von dem zeugs ). die firma muss dich nach dem ersten mal durchfallen weiterhin beschäftigen. danach is halt *******e wenn du 2x versagst. aber wieso gleich kündigen - hau rein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
littleman Geschrieben 20. Februar 2007 Teilen Geschrieben 20. Februar 2007 Hallo zusammen, wie ist es wenn man die AP jetzt im Mai nicht besteht: Man wird ja dann gar nicht erst zur Präsentation eingeladen. Ist das richtig so? Und wenn man nicht bestanden hat, wann endet dann das Ausbildungsverhältnis? Mein Vertrag geht bis zum 31.8, kann ich den auch vorher kündigen, wenn ich die AP nicht wiederholen möchte? mfg newbie Hi kommt vll ein bisschen spät aber du erfährst nichts vor deiner präsentation ob du die schriftliche prüfung bestanden hast oder nicht als lohnt es sich nicht zu kündigen lerne einfach noch ein bisschen und du bestehst die Prüfung dan brauchst dir keine sorgen zu machn mfg littleman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 20. Februar 2007 Teilen Geschrieben 20. Februar 2007 ... du erfährst nichts vor deiner präsentation ob du die schriftliche prüfung bestanden hast oder nicht ... Das mag bei der für Dich zuständigen IHK so sein, ist aber nicht überall so. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 21. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 Hallo zusammen, könnte ich die Prüfung auch als externer im November wiederholen? Oder brauch ich da ein paar Jahre Berufserfahrung (hab sowas mal gehört)... Hab eigentlich keine Bedenken, dass ich die Prüfung nciht schaffe. Bin in der BS sehr gut, also wird das schon klappen. Wollte mich totzdem mal informieren, man weiß ja nie... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. Februar 2007 Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 könnte ich die Prüfung auch als externer im November wiederholen? Oder brauch ich da ein paar Jahre Berufserfahrung (hab sowas mal gehört)... Nein, kannst Du nicht. Aber nur deswegen, weil es falsch ausgedrückt ist. Du hast ja dann nicht als Externer an einer Prüfung teilgenommen, also auch keine Wiederholung. Richtig ist, Du kannst natürlich den zweiten Anlauf (zumindest im schriftlichen Teil) machen, ohne im bisherigen Betrieb angestellt zu sein. (U.a. darum heisst es im § 21 BBiG auch (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.) bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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