-roTekuGeL- Geschrieben 21. Februar 2007 Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 Moin kann man einen Arbeitsvertrag vor dem Antritt der Arbeitsstelle kündigen (also von Arbeitnehmerseite aus)? Wenn ja was gilt, welche frist, welche Gesetztesklausel? Wenn nein wie komm ich da raus? Danke schonmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 21. Februar 2007 Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 Guck mal HIER. Wenn Du in der Probezeit bist, kannst Du mit 2 Wochen Frist kündigen. Genaueres wag ich nicht zu sagen :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 21. Februar 2007 Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 Ich dachte, die Probezeit darf nur maximal 4 Monate dauern und es besteht die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung. Hatten wir gerade letztens in der Schule Was stimmt denn nun nicht, dein Auszug oder mein Buch ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 21. Februar 2007 Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 Ich glaube, das gilt nur bei Azubis. Siehe: Probezeit "Üblich ist eine Dauer von einem bis maximal vier Monate (BBiG § 20)." Betonung liege hier auf BBiG. Daher kommen wohl die 4 Monate. Laut Arbeitsrecht: Probezeit und latürnich BGB - Einzelnorm kann die Zeit auch 6 Monate betragen. Und ich denke schon, dass unser Justizministerium halbwegs richtige Infos zu den aktuellen Gesetzen bereitstellt EDIT: Guckst Du auch hier: http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf Auf Seite 7 wird die Probezeit für Azubis definiert. Die sechs Monate gelten wohl nur für "normale" Beschäftigte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 21. Februar 2007 Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 wie kommt man auf 4 Monate? Normalerweise sind es längstens bis zu 6 Monate mit 2 Wo (Vgl. § 622 Abs. 3 BGB). Es war mal im Gespräch, dieses auf 2 Jahre auszuweiten. Weiß jetzt aber wirklich ned genau, ob das auch in Kraft gegangen ist. Denke aber mal, das mir bimei damit schnell aushelfen wird Edit: es war nicht die Rede von einem Azubi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 21. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 Edit: es war nicht die Rede von einem Azubi genau... kein Azubi... und ich möchte noch VOR der Probezeit kündigen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 21. Februar 2007 Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 achso, ok, dann ist`s ja klar Das mit den zwei Jahren Probezeit bei Arbeitern würd mich aber auch interessieren, ob das schon gilt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 21. Februar 2007 Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 und ich möchte noch VOR der Probezeit kündigen normalerweise sollte es dann keine Kündigungszeit geben. Du hast ja die Stelle noch nicht angetreten. Soll jetzt aber keine Rechtsauskunft sein. Aber rufe doch mal beim zukünftigen AG in spe, an. Dem wird es sicherlich auch lieber sein, als dich 14 Tage so zu beschäftigen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 22. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 22. Februar 2007 Kann ich dazu trotzdem noch etwas rechtlichen Background haben? Ist ja immer so ne Sache mit Verträgen edit: ahhh hab was gefunden: Kündigung Arbeitsvertrag vor Beginn Arbeit, Arbeitgebers, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 26. Februar 2007 Teilen Geschrieben 26. Februar 2007 Moin kann man einen Arbeitsvertrag vor dem Antritt der Arbeitsstelle kündigen (also von Arbeitnehmerseite aus)? Wenn ja was gilt, welche frist, welche Gesetztesklausel? Wenn nein wie komm ich da raus? Danke schonmal Nein. Du kannst anfangen. Gleich am 1. Tag kündigen und in 2 Wochen heimgehen. Inoffiziell wird dadrauf keine Firma bestehen. Rechtlich nennt sich sowas halt Kündigungsschutzgesetz während der Probezeit. Aber ich sags mal so: Als ich bei einem AG früher los wollte, einigten wir uns auch, auf die Kündigungsfrist von 2 Wochen zu verzichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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