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Geschrieben

Moin

kann man einen Arbeitsvertrag vor dem Antritt der Arbeitsstelle kündigen (also von Arbeitnehmerseite aus)? Wenn ja was gilt, welche frist, welche Gesetztesklausel? Wenn nein wie komm ich da raus? :D

Danke schonmal :)

Geschrieben

Ich dachte, die Probezeit darf nur maximal 4 Monate dauern und es besteht die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung.

Hatten wir gerade letztens in der Schule :)

Was stimmt denn nun nicht, dein Auszug oder mein Buch ?

Geschrieben

Ich glaube, das gilt nur bei Azubis.

Siehe:

Probezeit

"Üblich ist eine Dauer von einem bis maximal vier Monate (BBiG § 20)."

Betonung liege hier auf BBiG. Daher kommen wohl die 4 Monate.

Laut

Arbeitsrecht: Probezeit

und latürnich

BGB - Einzelnorm

kann die Zeit auch 6 Monate betragen. Und ich denke schon, dass unser Justizministerium halbwegs richtige Infos zu den aktuellen Gesetzen bereitstellt ;)

EDIT:

Guckst Du auch hier:

http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf

Auf Seite 7 wird die Probezeit für Azubis definiert. Die sechs Monate gelten wohl nur für "normale" Beschäftigte.

Geschrieben

wie kommt man auf 4 Monate?

Normalerweise sind es längstens bis zu 6 Monate mit 2 Wo (Vgl. § 622 Abs. 3 BGB). Es war mal im Gespräch, dieses auf 2 Jahre auszuweiten. Weiß jetzt aber wirklich ned genau, ob das auch in Kraft gegangen ist. Denke aber mal, das mir bimei damit schnell aushelfen wird :)

Edit: es war nicht die Rede von einem Azubi

Geschrieben

und ich möchte noch VOR der Probezeit kündigen :D

normalerweise sollte es dann keine Kündigungszeit geben. Du hast ja die Stelle noch nicht angetreten. Soll jetzt aber keine Rechtsauskunft sein.

Aber rufe doch mal beim zukünftigen AG in spe, an. Dem wird es sicherlich auch lieber sein, als dich 14 Tage so zu beschäftigen :)

Geschrieben
Moin

kann man einen Arbeitsvertrag vor dem Antritt der Arbeitsstelle kündigen (also von Arbeitnehmerseite aus)? Wenn ja was gilt, welche frist, welche Gesetztesklausel? Wenn nein wie komm ich da raus? :D

Danke schonmal :)

Nein. Du kannst anfangen. Gleich am 1. Tag kündigen und in 2 Wochen heimgehen.

Inoffiziell wird dadrauf keine Firma bestehen.

Rechtlich nennt sich sowas halt Kündigungsschutzgesetz während der Probezeit.

Aber ich sags mal so: Als ich bei einem AG früher los wollte, einigten wir uns auch, auf die Kündigungsfrist von 2 Wochen zu verzichten.

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