Senorita Geschrieben 23. Februar 2007 Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 Hab einen Gebührenbescheid von der IHK bekommen bevor mein Projektantrag genehmeigt wurde, kann ich jetzt davon ausgehen dass der Antrag genehmigt wurde oder heisst es gar, dass er abgelehnt wurde und ich dafür löhnen muss. Werd aus dem Brief nämlich nicht schlau. Vielleicht kann mir ja jemand sagen was die Zeile bedeutet: Sonderzul.-APr. bzw. Teil 2 der gestr. APr. mit besond. Prüfungsaufwand Was soll das bedeuten???? Hab jetzt echt schiss dass mein Antrag abgelehnt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zora Geschrieben 23. Februar 2007 Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 Einfachste Art, wie Du die richtige Antwort erhälst: Bei der zuständigen IHK anrufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 23. Februar 2007 Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 hat eigentlich nichts miteinander zu tun. Die Berechnung erfolgt unabhängig von Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung, also kiep kuhl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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