DasSchandmaul Geschrieben 28. Februar 2007 Teilen Geschrieben 28. Februar 2007 Tag zusammen, bin momentan angestellt, hab in meinem Arbeitsvertrag die Klausel, das Kündigungen immer drei Monate befristet sind und zum Quartalsende. Geht das? Wann waere denn bei heutiger Kündigung dann der Austrittstermin? 1.6? Kann ich mir aber einem Jahresvertrag nicht vorstellen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P2oldi Geschrieben 28. Februar 2007 Teilen Geschrieben 28. Februar 2007 bei 3 Monaten zum Quartalsende müßtest Du bis 31.03. kündigen, wenn Du zum 01.07. rauswillst, ja. Zum 01.06. austreten geht net, da da noch kein neues Quartal anfängt. Also bei heutiger Kündigung auch der 01.07. Und warum soll das nicht gehen? Ich hab 6 Wochen zum Quartalsende. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DasSchandmaul Geschrieben 28. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. Februar 2007 Ich finde das von Gefühl für einen Jahresvertrag sehr heftig... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P2oldi Geschrieben 1. März 2007 Teilen Geschrieben 1. März 2007 hab gestern nochmal nachgeschaut, als ich nen befristeten Vertrag hatte (6 Monate), galt als Kündigunsfrist 4 Wochen zum 01. / 15. eines Monats. Allerdings weiß ich net ob das tariflich oder gesetzlich festgelegt war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 1. März 2007 Teilen Geschrieben 1. März 2007 Drei Monate zum Quartalsende sind durchaus üblich, in 'höheren' Positionen meines Wissens nach sogar Regel. Kommt also durchaus auf deine Position an, Herr Aufsichtsratsvorsitzender.... Ich hatte in der Vorgängerfirma 6 Wochen zum QE, soll heissen, Kündigungen waren möglich Ende März, Juni, September, Dezember. wenn man gehen wollte, musste man bis zum 15 des Vormonats gekündigt haben, z.B. 15.02. für den 31.03. Die Frist bei dir halte ich für lange, aber legal ist es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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