barakuda Geschrieben 3. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2001 Hallo FI's, Wir (30 Umschüler) haben ein Problem mit unserer Berufsschule. Alle Gründe hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Was ich/wir wissen wollen ist: Gibt es eine Möglichkeit (wir sind alle zwischen 30 und 40 Jahre alt) sich von der Berufsschule befreien zu lassen? Falls ja, wie geht das, wer hat Erfahrungen zu diesem Thema. Wie kompliziert ist es und werden einem evtl. von der IHK Steine in den Weg gelegt? Welche Möglichkeiten zur Prüfungsteilnahme gibt es? Wäre nett, wenn der eine oder andere sich melden würde. Ciao Barakuda Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 4. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2001 Hallo Barakuda Dieses Thema ist hier schon einmal besprochen worden. Leider ist der Thread ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Wenn Du also noch zusätzliche Fragen zu dem Topic hast, steht dir der dieser Thread frei zur Verfügung. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Runner11 Geschrieben 5. Dezember 2001 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2001 Da der andere Thread nicht sehr sachbetont ist, hier noch mal kurz die Rechtslage: Wer bis zum 21. Geburtstag eine Berufsausbildung beginnt, der ist für die gesamte Berufsausbildung Berufsschulpflichtig. Wer nach dem 21. Geburtstag eine Ausbildung beginnt, der ist Berufsschulberechtigt. Berechtigt heißt: der Betrieb muss freistellen, der Auszubildende kann sagen ja, ich will am Berufsschulunterricht teilnehmen, oder aber ich will nicht, dann melde ich mich ab. Eine teilweise Beschulung ist nicht vorgesehen (vor der Prüfung, nur in den Kernqualifikationen ...). Wenn aber jemand z. B. 24 Jahre alt ist und 6 Semester Germanistik und Geschichte studiert hat, dann lassen einigen Berufsschulen mit sich reden, dass nur am Fachunterricht teilgenommen wird. Ansonsten wird in der Zeit dann natürlich im Ausbildungsbetrieb gearbeitet, denn Berufsschulzeit ist ja bekanntlich Arbeitszeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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