Zum Inhalt springen

Informationspflicht der Nutzer hinsichtlich Datenschutz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

weiß jemand wo festgehalten ist in welchem Umfang ein Unternehmen seine User über vorhandene Daten über Ihn informieren muss?

Im speziellen Fall geht es um die Einzelverbindungsnachweise der Telefongespräche. Es wurden damit schon "Mauschel"-Geschäfte aufgedeckt. Ich pers. hab datenschutzrechtl. Bauchschmerzen, da niemand weis das es die Nachweise gibt.

Geschrieben

Schau in folgende Gesetze:

  1. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    • BDSG § 4 Zulaessigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
    • BDSG § 4a Einwilligung
    • BDSG § 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen
    • BDSG § 19 Auskunft an den Betroffenen
    • BDSG § 19a Benachrichtigung
    • BDSG § 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke
    • BDSG § 33 Benachrichtigung des Betroffenen
    • BDSG § 34 Auskunft an den Betroffenen

[*]Telekommunikationsgesetz (TKG)

  • TKG § 88 Fernmeldegeheimnis
  • TKG § 93 Informationspflichten
  • TKG § 99 Einzelverbindungsnachweis

siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf

siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf

...und frag -wenn vorhanden- Deinen Betriebsrat bzw. JAV.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...