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Arbeitslosengeld nach Ausbildung - Hungerlohn?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Zusammen,

ich weis zu dem Thema gibt es schein ein paar Beiträge, allerdings sind diese meistens veraltet da sich bei dem Thema ja scheinbar viel geändert hat.

Habe meine Ausbildung als Fachinformatiker (AE) erfolgreich beendet und muss nun die Zeit bis April überbrücken (Bundeswehr).

Deshalb habe ich Arbeitslosengeld beantragt.

Während meiner Ausbildung habe ich 700 Bruto verdient. Nun hat mir das Arbeitsamt geschrieben das ich nur 300 Euro im Monat bekomme.

Kann das seine Richtigkeit haben?!

Geschrieben
Hi Zusammen,

ich weis zu dem Thema gibt es schein ein paar Beiträge, allerdings sind diese meistens veraltet da sich bei dem Thema ja scheinbar viel geändert hat.

Habe meine Ausbildung als Fachinformatiker (AE) erfolgreich beendet und muss nun die Zeit bis April überbrücken (Bundeswehr).

Deshalb habe ich Arbeitslosengeld beantragt.

Während meiner Ausbildung habe ich 700 Bruto verdient. Nun hat mir das Arbeitsamt geschrieben das ich nur 300 Euro im Monat bekomme.

Kann das seine Richtigkeit haben?!

Ja, bei mir auch so. Find ich auch nicht ok. Du kannst aufstockendes ALG2 beantragen!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hi Leute!

Ich werde nach der Ausbildung auch nicht übernommen und bin entsprechend gerade dabei, mir die Infos für ALG1, ALG2 etc.pp. zusammen zu suchen...

Auf der Homepage der Arbeitsagentur gibt es nen .PDF-Flyer, in dem die wichtigsten Infos drin stehen, u.a.:

Wie viel?

Das Arbeitslosengeld sich nach dem pauschalierten Nettoentgelt, das sich aus dem zuletzt erzielten versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ergibt. Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne der Steuervorschriften haben, erhalten 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts; ansonsten 60

Prozent. Die Höhe des Leistungssatzes ist weiterhin von der Lohnsteuerklasse abhängig.

Wie lange Arbeitslosengeld bewilligt wird, hängt von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung vor der Arbeitslosmeldung ab. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 180 Kalendertage. Bei älteren Arbeitslosen kann die Anspruchsdauer bis zu 540 Kalendertage betragen.

Bei Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung (siehe Nr. 6) wird das Arbeitslosengeld mindestens bis zum Ende der Weiterbildung gewährt.

Wer?

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat.

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer beschäftigungslos ist, sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und

den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Die persönliche Arbeitslosmeldung schließt den Antrag auf Arbeitslosengeld ein. Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war oder sonstige Versicherungspflichtzeiten zurückgelegt hat oder sich freiwillig weiterversichert hatte. Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann die 2-Jahres-Frist verlängert werden.

Klingt *****, ist auch so -_-

Unter Selbstberechnung gibt es auch noch einen "Selbstrechner", damit ihr wisst, wie viel ALG1 ihr voraussichtlich (und grob) kriegen werdet...

MfG,

Kraizee.

PS.: Weiß jemand, wie es mit beruflicher Neuorientierung nach der Ausbildung aussieht?

AddOn: Lasst euch nicht von der alten arbeitsamt.de-Adresse irritieren. Ich habe den Link auf ner Seite der Arbeitsagentur gefunden - ist also aktuell und gültig (steht auch "Jahr 2007" auf der Selbstberechnung-Seite)!

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