Lutzolaf Geschrieben 2. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2001 moin Ich mache eine Umschulung zum Fisi, deren Leistungsträger die LVA ist. Ich habe nun einen Antrag gestellt bei der LVA wegen der Kosten zur Aufrüstung meines privaten PC's. Ich bin wie folgt vorgegangen: Anruf bei der LVA, ob da überhaupt eine Möglichkeit besteht (Zusage klang eher positiv,aber nur in Richtung Aufrüstung, nicht Neuanschaffung), dann Angebot eingeholt von einem Fachgeschäft, dann Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes über die Sinnhaftigkeit und ob die Nacharbeitung und Ausarbeitung Zuhause wirklich nötig ist, dann einen Antrag (selbstverfasst) mit allem an die LVA abgeschickt. Nun bin ich auf das Ergebnis gespannt. Viele meiner Kollegen, die diese Umschulung auch entweder vom AA oder der LVA finanziert bekommen, warten nun genauso wie ich auf das Resultat. Uns würde nun interessieren, ob von euch auch einige Erfahrungen gesammelt haben mit den Leistungsträgern AA/LVA/BFD. Gerade bei Ablehnungen würden uns die Begründungen sehr interessieren. Jede Zusage für solch eine Aufrüstung ist uns natürlich herzlich willkommen. Beste Grüsse von Lutz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arrayhunter Geschrieben 8. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2001 ist denn diese Aufrüstung auch relevant, wenn der Bildungsträger das AA ist ?? wäre zu schon--aber nicht so richtig vorstellbar, mit Hilfe des Staates seinen Rechner aufzurüsten !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lutzolaf Geschrieben 8. Oktober 2001 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2001 moin in dieser ausbildungsmassnahme zum fachinformatiker systemintegration sind alle kategorien von teilnehmer vertreten: Umschüler vom arbeitsamt, umschüler von der lva, dann teilnehmer, deren ausbildung in dieser massnahme durch den bfd getragen wird. es macht wirklich absolut keinen unterschied, wer der leistungsträger ist. diese ausbildung findet hier in einer sehr komprimierten form statt, dass heisst, von beginn bis ende sind es 24 monate. keinen tag mehr. und exakt solange wird auch nur gezahlt. von diesen 24 monaten gehen aber noch alle zeiten wie praktikum, urlaub usw. ab, so dass sich eine reine ausbildungszeit von 17,5 monate ergibt. um den stoff wirklich nachhaltig aufzuarbeiten und zu verinnerlichen, sitzen ausnahmslos alle abends und am wochenende an ihren pc's zuhause. das ist ein absolutes muss, das auch durch den niederlassungsleiter sofort bestätigt wird, denn anders kann man es nicht schaffen. ich sehe auch absolut keine bereicherung darin, wenn ich meinen leistungsträger wegen der kostenübernahme zur aufrüstung meines privaten pc's befrage. mehr als nein sagen kann er schliesslich nicht, oder? nur die begründungen würden mich und uns schon interessieren. jeder einzelne bei uns in der massnahme, egal welchen leistungsträger sie oder er hat, hat einen antrag gestellt, der ist geprüft und bewilligt worden. das bedeutet, dass jeder einzelne die voraussetzungen geschaffen hat, damit er bewilligt werden musste! und wenn jemand meint, dass diese umschulungen mal eben so mit einem achselzucken genehmigt werden, der irrt sich gewaltig. das wird genauestens geprüft und später in der durchführung auch sehr genau beobachtet. also ist da nichts von wegen bereicherung, da all dieses direkt unter den augen der leistungsträger stattfindet, und diese auch sehr genau wissen, wie die druckbetankung an stoff aussieht. es ist eben noch relativ neu, dass solche ausbildungen und auch solche anfragen stattfinden. daher kann kann ich es auch nur versuchen. beste grüsse von lutz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lutzolaf Geschrieben 20. Oktober 2001 Autor Teilen Geschrieben 20. Oktober 2001 moin bisher habe ich auf meinen schriftlichen antrag noch keine antwort bekommen. das sieht wohl so aus, dass ich in der nächsten woche mal (un?)aufdringlich nachfragen werde. über den ausgang meiner anfrage informiere ich euch natürlich. wie sind denn eure erfahrungen? beste grüsse von lutz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alfy2000 Geschrieben 24. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2001 hi, mache ne umschulung zum faae. mich würde interessieren,ob die mögliche förderung nur für's aufrüsten gilt oder ob es auch für eine neuanschaffung gültig ist. mein pc ist nämlich schon fossil. MM26 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lutzolaf Geschrieben 26. Oktober 2001 Autor Teilen Geschrieben 26. Oktober 2001 moin sorry für die etwas späte antwort. ob du deinen saurier gegen einen neuen rechner über das AA, die LVA oder einer anderen institution erneuern kannst, dass weiss ich nicht....aber versuch es!! schildere ihnen ganz genau, welchen anforderungen dein rechner ausgesetzt ist und gib ordentlich gas dabei. ich habe meiner sachbearbeiterin bei der lva genauestens geschildert, wie und was ich mit meinem pc zu machen habe. wichtig ist die bestätigung deiner ausbildungsstelle, dass eine aufrüstung sinnvoll ist. ein wermutstropfen wurde mir aber gleich eingeschenkt: eine neuanschaffung kam für die lva absolut nicht in frage, da ein pc bei einem umschüler zum fisi so sicher wie auch eine kaffeemaschine steht. die entscheidung, die kosten für eine aufrüstung zu übernehmen, hängen wohl sehr von dem umschüler, der ausbildungsstelle, dem zeitraum der ausbildung usw. ab. daher wird es auch fallbezogen entschieden werden. in meiner aufrüstungsgeschichte ist es nun so: ich habe die telefonische bewilligung erhalten. ich bekomme in den nächsten tagen diese bewilligung zur kostenübernahme zugeschickt, mit der ich dann in dem fachgeschäft die teile, die ich in meinem antrag an die lva in einem angebot aufgeführt hatte, mir geben lassen kann. und die rechnung von dem fachgeschäft geht dann an die lva. es wird sich aber auf das vorher gemachte angebot des fachgeschäfts bezogen. nur...ich warte auf die schriftliche benachrichtigung, denn ein amt ist schliesslich auch nur ein amt nä? beste grüsse von lutz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chiren Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 würde mich schon mal interessieren, ob die irgendwie prüfen, ob der pc nur beruflich/ausbildungstechnisch genutzt wird. bei der steuer darf er ja nicht privat genutzt werden. neu oder aufrüsten ein PC, der mit motherboard, prozessor, speicher, grafikkarte, festplatte, cd-rom/dvd-lw und nem neuen gehäuse aufgerüstet wird, wird rein rechtlich immer noch aufgerüstet. obwohl das dann ja fast ein neuer pc ist. wo ist dann also die grenze von neuem pc zur aufrüstung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arrayhunter Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 mich würde ja eher interessieren, auf welcher Gesetzes-Grundlage die ganze geschichte beruht--falls sich die leute vom AA weigern, und dann muss man ja mit Fakten kommen <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 30. Oktober 2001 12:52: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von blast ]</font> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lutzolaf Geschrieben 30. Oktober 2001 Autor Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 moin ich kann es nicht sagen, ob es überhaupt eine gesetzesgrundlage dafür gibt. ich habe es wirklich einfach nur ausprobiert und es hat geklappt. in meinem fall habe ich nach der antragstellung angerufen..so 4 wochen später..und da sagte man mir, dass es entschieden werden sollte von einem höheren sachbearbeiter. dann bekam ich grünes licht und die telefonische zusage. ich habe dann allerdings gewartet, bis ich die bewilligung dann schriftlich hatte. am samstag hatte ich dann auch die. und dann habe ich mir eben die teile geholt: den monitor, den rambaustein, die festplatte und die grafikkarte. wo da die grenze ist, was sie bewilligen und ob überhaupt, das wird wohl im einzelfall entschieden, denn so steht es in meiner bewilligung. einer meiner kollegen aus der umschulung bekam vom arbeitsamt wohl die auskunft, dass er sich selbständig machen solle, dann würde das auch klappen. wie das nun genau zu verstehen ist, darüber waren wir uns alle nicht ganz einig. er fragt aber nochmal nach ;-))) mein fazit ist: versuchen! beste grüsse von lutz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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