Ikoone Geschrieben 7. März 2007 Geschrieben 7. März 2007 Hallo, ich bin nun seit 01.10.2004 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Nun will ich aber kündigen. Vertraglich habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende es seid den diese Verlängert sich aufgrund Gesätzlicher bestimmungen. Hast sich meine Kündigungsfrist nach den fast 2,5 Jahren verlängert?
Gast Geschrieben 7. März 2007 Geschrieben 7. März 2007 Hast sich meine Kündigungsfrist nach den fast 2,5 Jahren verlängert?*** Klickmich, ich bin ein Link ***
Ikoone Geschrieben 7. März 2007 Autor Geschrieben 7. März 2007 Verstehe ich richtig das meine Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende ist?
Blackcollar Geschrieben 8. März 2007 Geschrieben 8. März 2007 (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) 1Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, ... Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Bist du < 25 hast du 4 Wochen Kündigungsfrist. Dann kannst du zum nächstbesten 15 eines Monats oder 30/31 (je nachdem was als erstes nach den 4 Wochen kommt) kündigen. Bist du > 25 kannst du nach 4 Wochen NUR zum Ende eines Monats kündigen. hoffe hab das mit dem vollendeten 25. LJ richtig interpretiert, da hängts immer *g*
Der Kleine Geschrieben 8. März 2007 Geschrieben 8. März 2007 hoffe hab das mit dem vollendeten 25. LJ richtig interpretiert, da hängts immer *g* naja, die hast Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwechselt. Arbeitgeber ist der Chef, mit dem angegebenen Paragrafen. Arbeitnehmer gilt Satz 1: Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Es sei denn, es ist individuell anderes vereinbart.
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