Aristiza Geschrieben 12. März 2007 Teilen Geschrieben 12. März 2007 Hallo, ich habe meinen Projektantrag mit Auflagen genehmigt bekommen. Da muss ich den nicht nochmal einschicken oder? Meine Auflage ist: "Plausibilität der Einhaltung der 35h ist nachzuweisen" Weiß jemand, was das genau heissen soll? Ich meine, zum Schluss stehen doch bei jedem 35h egal ob er 2 Monate daran gesessen hat... Muss ich da konkret etwas anders machen? LG Aristiza Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Theros Geschrieben 12. März 2007 Teilen Geschrieben 12. März 2007 Hallo, ich habe meinen Projektantrag mit Auflagen genehmigt bekommen. Da muss ich den nicht nochmal einschicken oder? Meine Auflage ist: "Plausibilität der Einhaltung der 35h ist nachzuweisen" Weiß jemand, was das genau heissen soll? Ich meine, zum Schluss stehen doch bei jedem 35h egal ob er 2 Monate daran gesessen hat... Muss ich da konkret etwas anders machen? LG Aristiza Naja so wie ich das sehe, soll in deiner Doku nachvollziehbar sein wie viel Zeit du für einzelne Punkte deines Projektes gebraucht hast. Das heißt, nach jedem Teilschritt, den Zeitaufwand in der Doku festhalten. Damit der PA sagen kann ja das kann hinkommen mit der Zeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 12. März 2007 Teilen Geschrieben 12. März 2007 Hallo, ich habe meinen Projektantrag mit Auflagen genehmigt bekommen. Da muss ich den nicht nochmal einschicken oder? Meine Auflage ist: "Plausibilität der Einhaltung der 35h ist nachzuweisen" Weiß jemand, was das genau heißen soll? Ich meine, zum Schluss stehen doch bei jedem 35h egal ob er 2 Monate daran gesessen hat... Muss ich da konkret etwas anders machen? LG AristizaNormalerweise ist es nicht nochmal einzuschicken. Plausibilität bedeutet, dass der PA sehr wohl die Zeitdauer einzelner Vorgänge und somit die Gesamtzeitdauer abschätzen kann (+/- 10 %). Wenn dort etwa steht: Vorgang Nr. 37 dauerte 30 Minuten, aber jeder Profi mindestens 2,5 Stunden dran sitzt, dann ist dieses nicht plausibel. Es ist sicher in deinem Projektantrag sehr schwer nachvollziehbar, welcher Vorgang wie lange geplant ist und ob du mit dem Zeitrahmen auskommst. Dieses muss also plausibel dokumentiert werden. Tricksen ist insofern schwer, weil die PA-Mitglieder ein ziemlich gutes Gespür für notwendige Zeit haben. PS: Nicht alle machen 35 Stunden. Manche machen auch 70 Stunden (die AE). PPS: Bei manchen IHK sind 35 Stunden ein Maximum, also 1 Minute länger heisst Ziel verfehlt. Manche IHK's sind da etwas kulanter. PPS2: Ob du nun 2 Wochen oder 2 Monate an dem Projekt arbeitest, ist völlig egal. Wichtig ist die Zeitdauer, die du mit dem Projekt beschäftigt bist, also deine Arbeitsleistung, die 100% im Projekt stehts. Über den Zeitrahmen ist (ausser im Antrag) nirgends etwas vorgeschrieben. Jeden Tag 30 Minuten am Projekt zu arbeiten, heißt ein Zeitdauer von 70 Tagen oder von 14 Wochen. (Ist aber sicher nicht sinnvoll und produktiv und zeitlich kaum machbar bis zur Prüfung) Ergo: Leg los und dokumentiere plausibel, plane deine Doku mit ein und vergiss die wirtschaftliche Betrachtung nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hein-daddel Geschrieben 14. März 2007 Teilen Geschrieben 14. März 2007 Hallo, Ich würde vermuten, dass der Ausschuß die Zeitplanung für unrealistisch hält. Die Auflage besteht nun darin, die Zeitplanung als korrekt und als realistisch darzustellen. Man erwartet vom Prüfling überzeugt zu werden. Gruß Hein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
developer Geschrieben 15. März 2007 Teilen Geschrieben 15. März 2007 Du sollst einfach keine Doktor-Arbeit abgeben, sondern ein Projekt realisieren, dass die "Größe" von ca. 35h hat. Wenn mir jemand erzählt, er möchte ein Haus in 35h bauen, so weiß man, dass da was nicht stimmen kann. Die Kollegen vom PA sind ja nicht unbedingt Fachfremd Wir haben in der letzten Prüfung überlegt, was wir mit einem Prüfling machen, der weit mehr als 12 Seiten Doku einreichte. Es standen Abwertung oder nicht werten (0 Punkte) als Alternative zur Debatte. Er hat sie dann umgeschrieben und bestimmte Punkte in den Anhang gebracht (nach der Abgabe). Daher haben wir ihn "nur" von der Note abgestuft. PPS: Bei manchen IHK sind 35 Stunden ein Maximum, also 1 Minute länger heisst Ziel verfehlt. Manche IHK's sind da etwas kulanter. Der PA (!) müsste, wenn er richtig arbeitet, dieses Projekt ablenen! Es ist ein Formfehler. Es stehen nur 35 bzw 70h zur Verfügung. Basta. Es ist was anderes, wenn er später bei der Umsetzung sagt, es seien Probleme aufgetaucht und daher habe ich 2-3 h mehr gebraucht. Das ist kein Problem, da es nicht vorhersehbar war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 15. März 2007 Teilen Geschrieben 15. März 2007 Der PA (!) müsste, wenn er richtig arbeitet, dieses Projekt ablenen! Es ist ein Formfehler. Es stehen nur 35 bzw 70h zur Verfügung. Basta. Du meinst vom Projektantrag her. Da ist es korrekt. Bei der Umsetzung und dem Nachweis der tatsächlichen Zeit ist meine Meinung dazu, dass eine Pingeligkeit fehl am Platz ist, da sie nur zum Lügen auffordert. Es sollte auf alle Fälle realsitsich bleiben (also IMO unter 5% zeitlich abweichen vor allem bei den FIAE's). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
developer Geschrieben 15. März 2007 Teilen Geschrieben 15. März 2007 Du meinst vom Projektantrag her. Da ist es korrekt. Bei der Umsetzung und dem Nachweis der tatsächlichen Zeit ist meine Meinung dazu, dass eine Pingeligkeit fehl am Platz ist, da sie nur zum Lügen auffordert. Es sollte auf alle Fälle realsitsich bleiben (also IMO unter 5% zeitlich abweichen vor allem bei den FIAE's). Daher schrieb ich auch: Es ist was anderes, wenn er später bei der Umsetzung sagt, es seien Probleme aufgetaucht und daher habe ich 2-3 h mehr gebraucht. Das ist kein Problem, da es nicht vorhersehbar war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Theros Geschrieben 15. März 2007 Teilen Geschrieben 15. März 2007 Wir haben in der letzten Prüfung überlegt, was wir mit einem Prüfling machen, der weit mehr als 12 Seiten Doku einreichte. Es standen Abwertung oder nicht werten (0 Punkte) als Alternative zur Debatte. Er hat sie dann umgeschrieben und bestimmte Punkte in den Anhang gebracht (nach der Abgabe). Daher haben wir ihn "nur" von der Note abgestuft. Meine Doku hatte auch 22 Seiten(ohne Anhang) und da wurde nichts abgestuft (ok 3 halbe Seiten,ein paar Grafiken, Screenshots und Tabellen dazwischen). Warum sollte man denn da Abstufen? Ne gute 10 Seiten Doku schreibe ich vom Text her in höchstens 2 Stunden. Teilweise kann man einige Sachverhalte nur erklären wenn man weiter ausholt. Also ich verstehe nicht warum man als PA den Prüfling deswegen bestrafen sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 15. März 2007 Teilen Geschrieben 15. März 2007 der PA unterliegt den Vorgaben der zuständigen Kammer. Die schreibt halt vor 10 Seiten oder wieviel auch immer. Bei einer erheblichen Über- oder Unterschreitung gibts es in den Bewertungsvorgaben ganz klar einen Passus, über den man die Nichteinhaltung berücksichtigt, sprich abwertet. Das wird je nach Kammer durchaus unterschiedlich gehandhabt, aber 22 statt 10 Seiten führen garantiert zu einem Punktverlust in einer Teilnote. Die Frage ist nur, ob Dir das überhaupt aufgefallen ist. Aber mit 22 Seiten wirst Du garantiert keine 100 Punkte bekommen haben :mod: Die Bemerkung des PA bezüglich des Threadstellers scheint ja hier ebenfalls eine gewisse "Befürchtung" auszusprechen, wie bereits erwähnt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Theros Geschrieben 15. März 2007 Teilen Geschrieben 15. März 2007 der PA unterliegt den Vorgaben der zuständigen Kammer. Die schreibt halt vor 10 Seiten oder wieviel auch immer. Bei einer erheblichen Über- oder Unterschreitung gibts es in den Bewertungsvorgaben ganz klar einen Passus, über den man die Nichteinhaltung berücksichtigt, sprich abwertet. Das wird je nach Kammer durchaus unterschiedlich gehandhabt, aber 22 statt 10 Seiten führen garantiert zu einem Punktverlust in einer Teilnote. Die Frage ist nur, ob Dir das überhaupt aufgefallen ist. Aber mit 22 Seiten wirst Du garantiert keine 100 Punkte bekommen haben :mod: Die Bemerkung des PA bezüglich des Threadstellers scheint ja hier ebenfalls eine gewisse "Befürchtung" auszusprechen, wie bereits erwähnt wurde. 96 Pkt für die Doku, insgesamt 93Pkt im Prüfungsteil. Ist wohl von IHK zur IHK verschieden. Ist zwar nicht für den Thread wichtig aber trotzdem: 10 Seiten für ein 35 Stundenprojekt? Ein kleines Beispiel: -Ist Zustand und Problemstellung mit Netzplan 2 Seiten -Konzept mit Netzplan 3 Seiten -Teilausführung mit Screenshots 5 Seiten(letze Seite halb leer) -Teilausführung mit Screenshots 5 Seiten(letze Seite halb leer) -Vergleich mit Tabellen und Diagramm 5 Seiten -Fazit 1,5 Seiten(letze Seite halb leer) So sah meine Doku in etwa aus, mit der hälfte der Seitenzahl hätte ich garantiert nich so genau und unkompliziert erklären können. Also ich denke die IHKs die 10 oder 12 Seiten als grenze haben sind völlig Weltfremd. :upps Obwohl ich hatte ja auch nur 12 Blätter die aber größtenteils beidseitig bedruckt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 15. März 2007 Teilen Geschrieben 15. März 2007 -Ist Zustand und Problemstellung mit Netzplan 2 Seiten -Konzept mit Netzplan 3 Seiten -Teilausführung mit Screenshots 5 Seiten(letze Seite halb leer) -Teilausführung mit Screenshots 5 Seiten(letze Seite halb leer) -Vergleich mit Tabellen und Diagramm 5 Seiten -Fazit 1,5 Seiten(letze Seite halb leer) Naja, weltfremd sind solche IHK's nicht gleich: -Ist Zustand und Problemstellung mit Netzplan 2 Seiten -Konzept mit Netzplan 3 Seiten -Fazit 1,5 Seiten(letze Seite halb leer) macht in Summe 6,5 Seiten (definitiv zu wenig) Und das verschwindet in den Anhang, wo es genauso hingehören könnte: -Teilausführung mit Screenshots 5 Seiten(letze Seite halb leer) -Teilausführung mit Screenshots 5 Seiten(letze Seite halb leer) -Vergleich mit Tabellen und Diagramm 5 Seiten :bimei PS: Meine Umstellung nur mal als Beispiel genommen. Sicher geht es nicht so einfach. Es ist keine Doktorarbeit und keine Diplomarbeit, so dass die Projektbeschreibungen, Erklärungen, Evaluationen und Nachbetrachtungsszenarien (inkl. wirtschaftlich) auf 15 Seiten gut darstellbar sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
developer Geschrieben 15. März 2007 Teilen Geschrieben 15. März 2007 Also ich denke die IHKs die 10 oder 12 Seiten als grenze haben sind völlig Weltfremd. Es geht nicht darum, ob jemand weltfremd ist oder nicht, sondern das ein gewisser Rahmen gesteckt werden muss. Die Dokumentationen müssen zum einen vergleichbar sein und natürlich einen gewissen Umfang haben. Wenn Dein Chef Dir sagt, gib mir eine kurze Zusammenfassung des letzten Kundengespräches, dann solltest du ihm kein Buch darüber schreiben. Zudem wäre es, wenn eine solche Dokumentation besser bewertet würde, es unfair den gegenüber sein, die sich an diese Absprache gehalten haben. Wenn das dein damaliger PA gut bewertet hat, dann sei froh darüber! Dies ist sicherlich nicht die Regel. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen PA. Ein Anspruch auf eine bessere Note, da es detailierter ist, hat man schon gar nicht darauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.